Frage an Ute Vogt von Elke K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was halten Sie von einem allgemeinen, ständigen Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit?
Wie stehen Sie zu einem Verbot von religiösen Symbolen in staatlichen Institutionen (Ämtern, Schulen, Kindergärten, Gerichte) und für die dort Beschäftigten?
Wie stehen Sie dazu, Minderjährigen in Kindergarten und Schule das Tragen von Kopftuch und „Schleier“ zu verbieten?
Was werden Sie gegen islamistische Agitation unternehmen? Welche Organisationen halten Sie für bedenklich? Berücksichtigen Sie bei Ihren Entscheidungen die Erkenntnisse von BKA und Verfassungsschutz?
Wie denken Sie über positive Diskriminierung von Minderheiten in der Schule (Sonderregelungen für Sport-, Schwimmunterricht bzw Sexualerziehung, Klassenfahrten).
Sehr geehrte Frau K.,
danke für Ihre Fragen.
Religionsfreiheit ist ein Grundrecht. Die öffentliche Religionsausübung wird daher durch unser Grundgesetz gesichert. Dazu gehört auch die Sichtbarkeit von religiösen Symbolen im Rahmen des Grundgesetzes und der geltenden Gesetze. Das für den Bundesdienst geltende Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung halte ich für ausreichend. Erfahrungen mit Kopftuchverboten in anderen Ländern zeigen: Wer dem Druck auf Mädchen und Frauen begegnen will, die nicht selbstbestimmt Kopftuch tragen, muss tiefer ansetzen. Mädchen müssen in Schule und Gesellschaft erfahren, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Einen Gesichtsschleier in Kindergärten und Schulen lehne ich ab.
Ein Großteil fundamentaler Islamisten radikalisiert sich hier bei uns. Deshalb müssen wir die Beratungs- und Präventionsstrukturen für junge Menschen stärken und Personen im Schul- und Jugendbereich besser für das Erkennen von Radikalisierungsprozessen qualifizieren. Als SPD wollen wir eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Hasspredigern und Islamisten durchsetzen. Wir werden extremistische islamistische Moscheen schließen und ihre Finanzierung unterbinden.
Der Schwerpunkt der neuen Stellen, die wir im Parlament für das BKA durchgesetzt haben, liegt bei der Bekämpfung des islamischen Terrorismus, terrorismusaffiner Deliktsbereiche und terroristischer Internetaktivitäten. Die Erkenntnisse von BKA und Verfassungsschutz sind selbstverständlich Grundlage für die Entscheidungen der Bundesregierung bzw. des Bundesinnenministers bezüglich der Beobachtung und ggf. eines Verbots einzelner Organisationen.
Aufgrund der Schulpflicht sind Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Dass eine Befreiung von schulischen Pflichtveranstaltungen nur in Ausnahmefällen möglich ist, halte ich für richtig. Diese Regelung gilt sowohl für den Sexualkundeunterricht, als auch den Sport- und Schwimmunterricht sowie Klassenfahrten. Maßgeblich für eine Freistellung vom Unterricht sind die Landesschulgesetze und die Regelungen der jeweiligen Schulen. Kommt es zu Konflikten, haben die Schulen die Möglichkeit zu flexiblen, den Umständen des Einzelfalls angepassten Lösungen.
Herzliche Grüße
Ute Vogt