Sehr geehrte Frau Dr. Eiling-Hütig, hier in Bayern werden die afghanische Asylbewerber immer noch diskriminiert. Wann erhalten alle afghanischen Asylbewerber ihren Aufenthalt bei freier Berufswahl?
Besonders im Landkreis Starnberg sind die Vorgehensweisen, in ähnlich gelagerten Fällen, höchst unterschiedlich! Asylbewerber aus Afghanistan werden schlechter behandelt als Menschen anderer Nationalitäten, aber es kann jetzt nicht mehr nach Afghanistan abgeschoben. Es gibt keine Rechtssicherheit. Wer nach dem Jahre 2017 gekommen ist erhält eher seinen Aufenthalt.
Warum?
Hochachtungsvoll
Ralf D.
Herrsching am Ammersee
Bayerische Asylpolitik
Sehr geehrter Herr Ralf D.,
für Ihr Anfrage danke ich Ihnen.
Die bayerische Flüchtlingspolitik steht für Humanität und Ordnung. Wer einen Schutzstatus erhält, dem stehen alle Möglichkeiten offen. Das ist Humanität. Wer keinen Schutzstatus erhält, muss unser Land aber auch wieder verlassen. Diese konsequente Politik schlägt sich bei der hohen Anzahl freiwilliger Ausreisen nieder. 2021 gab es trotz der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie 9.768 freiwillige Ausreisen.
2021 sind in Bayern beim Bundesamt 25.027 Asylanträge gestellt worden – darunter 20.089 Erstanträge (bundesweit rund 148.000 Erstanträge), darunter auch aus Afghanistan. Für die Bearbeitung aller Asylanträge gelten dabei die gleichen rechtlichen Regelungen.
Wegen der schwierigen politischen und humanitären Situation in Afghanistan nach dem Abzug der internationalen Truppen und der Machtübernahme der Taliban ist die Aufnahme afghanischer Ortskräfte nach wie vor sehr wichtig. Seit Juni 2021 sind bereits (Stand: 29.03.2022) 15.267 afghanische Ortskräfte und weitere besonders gefährdete afghanische Staatsangehörige nach Deutschland eingereist. Dem Freistaat Bayern wurden davon bisher 2.656 Personen zugewiesen. Davon sind bereits 2.474 in Bayern angekommen. Nach wie vor finden Einreisen statt. Deshalb gehen wir derzeit von weiteren rund 2.500 afghanischen Staatsangehörigen aus, die nach Bayern kommen werden und untergebracht werden müssen.
Für die Aufnahme der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familien besteht eine humanitäre Verantwortung. Diese Menschen haben uns in Afghanistan unter[1]stützt und jetzt unterstützen wir sie.
Fester Bestandteil der bayerischen Asylpolitik ist es, sehr geehrter Herr D., das Potential Geflüchteter zu nutzen. Die Zahlen zur Ausbildungsduldung und zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt belegen den
Erfolg dieser Politik.
Unabhängig vom Aufenthaltsgrund gilt: Diejenigen, die längerfristig bei uns bleiben, müssen wir auch gut in unsere Gesellschaft integrieren. Dafür ist auch die Integration von Ausländern in den Arbeitsmarkt äußerst wichtig. Die Erwerbsintegration in Bayern gelingt im bundesweiten Vergleich sehr gut. Bayern weist mit 73,5 % die bundesweit höchste Erwerbstätigenquote von Menschen mit Migrationshintergrund auf (Bundesdurchschnitt: 67,1 %). Von den insgesamt etwa 5.750.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern haben ungefähr 936.000 ausländische Wurzeln. Davon stammen mittlerweile knapp 65.000 Beschäftigte aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien). Im Juni 2015 waren das noch etwa 15.800. Von einer „Diskriminierung“ afghanischer Asylbewerber kann deshalb keine Rede sein.
Ich hoffe, sehr geehrter Herr D., Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Eiling-Hütig
Mitglied des Bayerischen Landtags