Werden sie sich für Bildungsurlaub einsetzen? Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrte Frau Dr. Eiling-Hütig,
von 16 Bundesländern gibt es nur in zwei keinen gesetzlich garnierten Bildungsurlaub für Arbeitnehmer. Eines dieser Länder ist Bayern. Halten sie das in einer Zeit, in der sich durch den Technikwandel auch die Anforderungen an Arbeitnehmer sehr schnell ändern, noch für angemessen?
Sehr geehrter Herr H.,
besten Dank für Ihr Mail. Bevor ich auf Ihre Frage eingehe, möchte ich Ihnen zunächst einige wichtige Fakten zum bayerischen Bildungssystem nennen:
1. Alle Bildungsstudien belegen: Bayern hat eines der besten Bildungssysteme in Deutschland!
2. Das ist auch deshalb so, weil wir sehr viel Geld in die Bildung investieren. Von den 71 Mrd. Euro des Bayerischen Staatshaushalts 2023 fließen allein 14,8 Milliarden in die Bildung – und natürlich auch in die Weiterbildung.
3. Deshalb haben wir zum Beispiel in ganz Bayern 76 Bildungsregionen geschaffen, die wir zu „Digitalen Bildungsregionen“ weiterentwickeln: Dadurch sollen mit modernsten digitalen Mitteln die Bildungs- und Teilhabechancen weiter erhöht werden, vor allem auch durch die Vernetzung der Akteure in der Region.
4. Weil in Bayern und auch bei uns im Landkreis Starnberg so viele Fachkräfte fehlen, haben wir beschlossen, dass die Meister-Fortbildung künftig genauso kostenlos sein wird wie ein Hochschulstudium. Bayern wird damit das erste Land in Deutschland, in dem angehende Meisterinnen und Meister in Industrie und Handwerk dann für ihre Weiterbildung kein Geld mehr zahlen müssen.
Das sind nur einige Beispiele dafür, dass wir die Weiterbildung umfassend fördern. Das tun auch sehr viele Unternehmen, denn sie sind ja auf die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Dass es hier um ganz unterschiedliche Bildungsinhalte- und (digitale) Weiterbildungsformen geht, versteht sich von selbst.
Dieses Modell funktioniert auch deshalb sehr gut, weil das Bewusstsein für die überragende Bedeutung des „Lebenslangen Lernens“ sehr hoch ist. Eine allgemeine Bildungsfreistellung per Gesetz würde uns hier nicht weiterhelfen, sondern führt nur zu mehr Bürokratie und zu höheren Belastungen für die Wirtschaft. Das haben auch die Beispiele aus den anderen Bundesländern gezeigt – eine gesetzliche Verankerung, hat in keinem Bundesland zu einer höheren Inanspruchnahme von Bildungsurlaub geführt.
Als Mitglied des Bildungsausschusses versichere Ihnen, dass ich mich im Landtag auch in Zukunft dafür einsetzen werde, dass wir das „Lebenslange Lernen“ weiter nachhaltig fördern und natürlich auch berufliche Fortbildungen unterstützen – aber nicht per Gesetz, sondern individuell nach den Bedürfnissen der Beschäftigten und der Unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Eiling-Hütig
MdL