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Ute Eiling-Hütig
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Frage von Daniel B. •

Warum spricht sich die CSU gegen den Mindestlohn bei Pflichtpraktika aus?

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Sehr geehrter Herr B.

 

für Ihr Fage danke ich Ihnen herzlich.

Ich bin sehr dafür, dass Menschen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, auch eine angemessene Vergütung erhalten. Das ist aber eine Sache, die zwischen den Unternehmen und den Praktikantinnen und Praktikanten geregelt werden sollte.

Viele Arbeitgeber tun das ja auch bereits und zahlen ein Vergütung für ein Pflichtpraktikum, die für die Praktikantinnen und Praktikanten auch versicherungsfrei ist.

Wichtig zu wissen ist: Die Praktikantinnen und Praktikanten stehen in keinem Arbeitsverhältnis, sondern in einem Vertragsverhältnis, das dem Erwerb von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen, Fähigkeiten oder beruflichen Erfahrungen dient.

Das heißt: Sie selbst sollen vom Praktikum profitieren.

Ein solches Vertragsverhältnis sollte deshalb nicht dem Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes unterstehen. Wir befürchten, dass sich durch einen „Mindestlohn“ das Angebot an Praktikantenplätzen verringern könnte, denn nicht jedes kleine Unternehmen, das einen Praktikumsplatz anbieten könnte, kann sich die Zahlung von Mindestlöhnen leisten. Außerdem ist es bereits gesetzlich vorgeschrieben, dass für alle Praktika, die länger als 3 Monate dauern, ein Mindestlohn gezahlt werden muss.

Wir sind deshalb der Überzeugung, dass wir hier kein weiteres Gesetz brauchen, denn die aktuelle Praxis funktioniert sehr gut.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr Besing, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ute Eiling-Hütig

Mitglied des Bayerischen Landtags 

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