Frage an Ursula Schulte von Sebastian M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schulte,
ihre Partei beabsichtigt mit dem Entwurf zum "Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vom 13.03.2021, § 28b Abs. (1), Nr. 2 bei einer Corona Inzidenz von mehr als 100 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen Ausgangssperren zwischen 21:00 und 05:00 Uhr zu verhängen, und nennt hierbei die alleinige Ausübung von Individualsport im Freien nicht als Ausnahmetatbestand.
Abgesehen davon, dass ich es zutiefst erschreckend finde, dass solche Mittel in einer Demokratie überhaupt (!) in Erwägung gezogen werden - können Sie mir sagen, welche Gefährdung davon ausgeht wenn ich alleine auf Feld und Waldwegen joggen oder radfahren gehe?
Darüber hinaus, welchen Einfluss hat die Uhrzeit Ihrer Ansicht nach auf die Gefährlichkeit oder Ansteckungsgefahr durch Corona?
Für eine kurzfristige, plausible und allein mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbare Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sofern Sie keine solche Antwort parat haben erwarte ich von Ihnen als Abgeordneter meines Wahlkreises, dass Sie gegen diesen Gesetzesentwurf stimmen und sich für eine Änderung des Entwurfs in eine zustimmungsfähige Version einsetzen.
Mein Vertrauen in die Politik und Demokratie ist zur Zeit zutiefst beschädigt!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Mallach