Frage an Ursula Schulte von Viktor B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schulte,
ich möchte mir gerne ein e-bike kaufen. Da ich geringverdiener bin, also den Mindestlohn verdiene (für mich zählt 9 Euro auch dazu, politisch wird dieser Begriff wohl anders betrachtet), dachte ich mir langfristig ein bisschen Geld gegenüber dem Auto und dem Bus einsparen zu können und auch etwas für mich und die Umwelt gutes zu tun.
Nun muss ich feststellen, dass der Leasing Rechner bei verschiedenen Anbietern, z.B. www.mein-dienstrad.de , für besserverdiener höheres Einsparpotenzial berechnet.
Kaufpreis des Rades :2500
Bruttomonatsgehalt: 2500
Steuerklasse 1
=
Gesamtkosten des Bikes 1.724,67 Euro
Kaufpreis des Rades :2500
Bruttomonatsgehalt: 1000
Steuerklasse 1
=
Gesamtkosten des Bikes 2.146,59 Euro
Also stellenweise habe ich wirklich den Verdacht, das regelrecht Krieg gegen kleinere Gehälter geführt wird. Alles ist teuerer wenn man weniger verdient. Solche konstrukte sind zutiefst verletzend und ungerecht, man hat nicht nur weniger, man wird sogar systemisch benachteiligt. Solche Systeme gibt es wie Sand am Meer. Aber ebikes wären schon mal ein Anfang.
Zum einen möchte ich auf diese ungerechtigkeit hinweisen und würde gern etwas dazu hören. Desweiteren stellt sich mir die Frage ob nicht ein einheitlich subventioniertes Angebot geschaffen werden kann. Es kann den Staat doch derzeit nur freuen wenn die Menschen mehr Radfahren würden. Ein ebike ist perfekt um lokal, gerade hier auch auf dem ländlichen Gebiet längere Strecken in kurzer Zeit zu fahren.
Danke für ihre Wertvolle Zeit
Sehr geehrter Herr B.
Herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne wie folgt beantworte.
Zunächst einmal finde ich es gut, dass Sie zukünftig verstärkt das Fahrrad nutzen wollen. Ich fahre auch sehr gerne Rad und finde, dass wir bei uns im Kreis Borken tolle Strecken haben.
Bei der Finanzierung eines Fahrrades in Verbindung mit dem Arbeitgeber ist zu berücksichtigen, dass das Rad über eine monatliche Leasingrate finanziert wird, die vom Bruttogehalt abgezogen wird. Da dieser Abzug noch vor der Versteuerung stattfindet, reduziert sich die Bemessungsgrundlage und damit auch die Höhe, der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Steuern und Abgaben. Da Sie das Rad auch privat nutzen dürfen, entsteht Ihnen ein sogenannter geldwerter Vorteil, den Sie mit monatlich einem Prozent des Brutto- Listenpreises versteuern müssen. Der Preisvorteil ergibt sich bei diesem Modell aus den gesparten Steuern und Abgaben abzüglich der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Bei Arbeitnehmern mit höheren Einkommen ist diese Steuerersparnis größer, da diese einen prozentual höheren Steuersatz und höhere Abgaben zahlen. So können Sie bei einer Entlastung folglich auch mehr Geld
einsparen.
Eine einseitige Regelung zugunsten von Fahrrädern ist nicht möglich, weil der Gesetzgeber dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgen muss.
Als Sozialdemokratin würde ich mir allerdings wünschen, dass der Mindestlohn angehoben wird.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte MdB