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Frage von Johannes S. •

Frage an Ursula Schulte von Johannes S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schulte,

im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.

Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: "Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können."

Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?

Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Spatz

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Antwort von
SPD

Guten Tag Herr Spatz

Wie Sie ganz richtig schreiben, gibt es einen Gesetzentwurf zum Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse. Ab 2020 soll danach auch auf Plakatflächen und Litfaßsäulen weder für Zigaretten noch E- Zigaretten geworben werden dürfen. Damit würde Deutschland ein derartiges Verbot, als eines der letzten Länder in der Europäischen Union beschließen. Ich unterstütze dieses Verbot, weil es ernstzunehmende Hinwiese darauf gibt, dass Kinder und Jugendliche für Werbung allgemein stärker empfindlich sind . Sie laufen daher Gefahr beim Einstieg in den Zigarettenkonsum beeinflusst zu werden. Das Rauchen gesundheitsschädlich ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Mir wäre es sehr recht, wenn der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden würde. Dem Vernehmen nach , wird dieses Vorhaben von unserem Koalitionspartner aufgehalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte