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Ursula Schulte
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Frage von Claudia K. •

Frage an Ursula Schulte von Claudia K.

Sehr geehrte Frau Schulte,

als Mitglied Ihres Wahlkreises möchte ich wissen, ob Sie für oder gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben.

Falls ja, möchte ich gern wissen, mit welcher Begründung Sie mich, meinen Mann, meine Familie bezichtigen, in der Zukunft ein Verbrechen zu begehen. Haben wir Ihnen dafür einen Anlass gegeben?

Ebenfalls falls Sie mit Ja gestimmt haben: Das EuGH hat die VDS als grundrechtlich und menschenrechtlich(!) nicht durchführbar und zulässig bezeichnet. Ist das für deutsche Abgeordnete nicht bindend? Und warum hat SPD-Justizminister dieses Thema noch im Januar (nach dem EuGH-Urteil) für erledigt erklärt, wenn doch jetzt alles wieder "toll" ist?

Falls Sie mit "Nein" gestimmt haben, was werden Sie tun, um diese VDS wieder vom Tisch zu bekommen?

Falls Sie nicht anwesend waren: Ist Ihnen dieses Thema nicht wichtig genug?

Sehr geehrte Frau Schulz, ich bitte höflichst darum, dass Sie meine Fragen nicht mit dem üblichen "Geschwätz" beantworten. Weder in der Strafverfolgung noch präventiv hat die VDS bisher nennenswerte Erfolge gebracht, die eine derartige Verletzung der Rechte der Bürger in Deutschland rechtfertigen. Bitte ersparen Sie mir auch, dass es "nur" Meta-Daten sind und "nur" 10 bzw. 4 Wochen. Ich weiß, was Meta-Daten sind und was man damit tun kann. Und ich begreife durchaus, dass damit "nur" gesagt wird, dass zu jederzeit ein 10 bzw. vierwöchiges Bewegungs- und Kommnunikationsprofil vorhanden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Kranenburg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kranenburg,

ich bezichtige niemanden eines Verbrechens und stelle die Bürgerinnen und Bürger auch nicht unter Generalverdacht. Und ich hoffe sehr, dass das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Immerhin werden weniger Daten gespeichert, die Speicherfristen sind kürzer, es gibt hohe Hürden für den Zugriff auf die Daten und strengere Vorgaben für deren Sicherung.

Die Daten werden bei den Anbietern ( und nicht beim Staat) gespeichert, dafür gibt es hohe Sicherheitsstandards. Erst auf eine richterliche Anordnung hin, dürfen die Daten im Einzelfall von der Polizei ausgewertet werden. Wenn Daten abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden. Die Daten von Seelsorgern, Rechtsanwälten und Ärzten etc. sind tabu. Zudem werden die Daten nach Ablauf der Speicherfrist unverzüglich gelöscht.

Natürlich ist die Vorratsdatenspeicherung kein Allheilmittel zur Verhütung von Verbrechen, aber sie versetzt die Polizei wenigstens - jedenfalls hoffe ich das- in die Lage schwerste Verbrechen aufzuklären und der Täter habhaft zu werden.

Als Mitglied des Familienausschusses des Deutschen Bundestags beschäftige ich mich auch mit Sexualdelikten, Prostitution und sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen . Viele dieser Delikte beginnen im Internet. Dem Geschehen und dem Leid insbesondere der Kinder, darunter auch Babys, kann ich nicht einfach weiterhin tatenlos zuschauen. Ich hoffe sehr, dass die Vorratsdatenspeicherung dazu beiträgt, dass die Verbrechen verhütet, die Täter verhaftet und daher weniger Kinder und Frauen leiden müssen.

Natürlich achte ich die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und gegenteilige Meinungen zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Aber ich wundere mich schon manchmal, wenn genau diese Gegner sehr sorglos mit ihren persönlichen Daten umgehen und auch kein Problem damit haben, mal eben Fotos oder Aussagen durch die Welt zu posten, ohne vorher die Betroffenen zu fragen.

Am Ende wird wohl das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben. Das Urteil habe ich dann zu akzeptieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen ohne Geschwätz geantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte