Frage an Ursula Schulte von Matthäus M.
Sehr geehrte Abgeordnete,
erklären Sie mir bitte Ihre Ja-Stimme zu der Vorratsdatenspeicherung. Was veranlasste Sie, diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen, obwohl das Verfassungsgericht 2010 das Gesetz als verfassungswidrig bewertete. Selbst im Justizministerium gibt es zu der optimierten Form erhebliche Bedenken der Rechtmäßigkeit. ( https://netzpolitik.org/2015/vorratsdatenspeicherung-beamte-im-justizministerium-bezweifeln-rechtmaessigkeit/ ; http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/zweifel-am-gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung-a-1047219.html )
Also ich wiederhole meine Frage, woher nehmen Sie ihre Informationen, dass der optimierte Gesetzesentwurf jetzt der Verfassung entspricht? Sind sie Juristin oder beziehen Sie ihren Glauben von der Informationsweitergabe anderer Personen? Und woher nehmen Sie Ihre Quellen zur Bewertung der Sachlage? Haben Sie auch unabhängige Gutachter hinzugezogen oder nur Regierungsangestellte? Haben Sie aus einem neutralen und objektiven Standpunkt ihre Bewertung bezogen? Ich hoffe auf eine Antwort und bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Matthäus Mikolaszek
Sehr geehrter Herr Mikolaszek
Wir haben über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ausführlich in den Gremien des Deutschen Bundestages gesprochen. Ebenso ausführlich wurde darüber in der SPD und in der SPD -Bundestagsfraktion diskutiert. Da ich keine Juristin bin , bin ich natürlich auf den juristischen Sachverstand meiner Kolleginnen und Kollegen , des Justizministers und des Justizministeriums angewiesen. Es gibt für mich aber keinen Grund an deren Aussage zu zweifeln, dass das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Es werden weniger Daten gesammelt, es gibt kürzere Speicherfristen, der Zugriff auf die Daten ist nur auf richterliche Anordnung möglich.
Diese Veränderungen und der Wille schwerste Verbrechen aufzuklären haben mich dazu bewogen mit Ja zu Stimmen.
Am Ende wird wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden, das habe ich dann zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte MdB