
(...) Wie Sie sicher wissen, tagte dieses Gremium unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass dieser ausgewiesene Kenner unseres Grundgesetzes einer Formulierung zugestimmt hätte, die mit unserem Grundgesetz, das die Todesstrafe kategorisch ablehnt, nicht in Einklang steht. (...)