Frage an Ursula Heinen-Esser von Uwe N. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
sehr geehrte frau heinen,
wenn sie anläßlich der "grünen woche" davon sprechen: "... dass Lebensmittel hierzulande nach wie vor sehr preiswert seien. Erforderliche Preisanpassungen böten "keinen Anlass zur Dramatisierung"
(sh. http://magazine.web.de/de/themen/finanzen/verbraucher/5255244-Lebensmittelpreise-in-Deutschland-sollen-weiter-steigen,cc=000005549900052552441Cq3GL.html )
- verstehe ich sie da richtig, daß die teuerungsrate von durchschnittlich 15% bei landwirtschaftlichen produkten die ursache für die diätenerhöhung der abgeordneten waren?
welche erhöhung erfahren da rentner und sozial schwache mitglieder der gesellschaft, oder finden sie es als christin richtig, daß vorgenannte personengruppen mit einem kaufkraftverlust in der benannten höhe auskommen müssen und das sogenannte prekariat verstärken sollen?
mfg
u.n.
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19. Januar 2008. Leider haben wir uns missverstanden, der Anstieg der Lebensmittelpreise steht nicht im kausalen Zusammenhang mit der Erhöhung der Abgeordnetendiäten. Die Preise für Brot, Mehl, Milch, Butter und Eier sind im Jahr 2007 merklich angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr verteuerten sich Milch und Milchprodukte um 10,5 Prozent, Eier kosteten 4,5 Prozent mehr und Geflügelprodukte stiegen sogar um 11,4 Prozent an.
Jedoch hat das Deutsche Wirtschaftsforschungsinstitut nachgewiesen, dass Lebensmittel heute billiger sind als noch vor 15 Jahren, da in diesem Zeitraum die Nettolöhne in diesem Zeitraum um 18 Prozent zugelegt haben, wohingegen die Preis für Nahrungsmittel lediglich insgesamt um 12 Prozent zunahmen.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, alle Bürgerinnen und Bürger am derzeitigen wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben zu lassen. Die CDU/CSU-Fraktion vertritt daher die Position, dass dem Anstieg der Lebensmittelpreise eine Erhöhung der Löhne folgen soll. Aufgabe der Politik ist es dabei, die notwendigen Rahmenbedingen zu schaffen, daran arbeiteten wir kontinuierlich. Die Festsetzung der Löhne ist dann Aufgabe der Tarifparteien. Zur Absicherung von Rentnerinnen und Rentner hat die Politik bereits vor Jahren einen Inflationsausgleich beschlossen. Die Große Koalition hat darüber hinaus durch die Reform der Renten, diese zukunftssicher gemacht. In den letzten Jahren konnten die Renten ebenfalls geringfügig erhöht werden.
Ich bitte in diesem Zusammenhang auch die wirtschaftliche Situation der Landwirte zu berücksichtigen. Trotz der leicht angestiegenen Gewinne – beispielsweise zahlen die Molkereien derzeit 40 Cent pro Liter Milch, also im Schnitt ca. 10 Cent mehr – können die meisten Betriebe immer noch nicht von ihrem Gewinn leben. Würden die Bauern ihre hochwertigen Produkte zu einem wirtschaftlichen Preis anbieten, müssten wir noch weit aus tiefer in die Tasche greifen. Daher bin ich der Meinung, dass wir beim Thema Lebensmittelpreise einen geeigneten Kompromiss finden müssen. Gestatten Sie mir zum Abschluss noch ein paar Bemerkungen zur Anhebung der Abgeordnetenentschädigungen. Ich kann nachvollziehen, dass es etwas verwundert, dass die Abgeordneten das Recht besitzen ihre eigenen Bezüge zu erhöhen, jedoch ist dies vom Gesetzgeber aus Transparenzgründen so eingerichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit der gleichen Begründung bestätigt.
Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung bleibt inzwischen jedoch deutlich hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück, im Augenblick um etwa 12 Prozent; dies sind ca. 900 Euro. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen