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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Hans-Joachim P. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Hans-Joachim P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Heinen,

nach der Lehman-Pleite hat das EU-Parlament die Einlagen-Sicherungsgrenze für Bankguthaben von 20000 € auf 50000 € erhöht- auch im Ministerrat der EU wurde dieser Vorlage zugestimmt , sodass dieses Gesetz auch von den nationalen Parlamenten verabschiedet werden kann.

Von der Bundesregierung ist zu diesem Thema nur schweigen zu vernehmen. Im Sinne der Aussage der Bundeskanzlerin "....es braucht kein Sparer um seine Einlagen zu fürchten..." wäre hier bei schneller Umsetzung der EU-Bestimmung ein Stück an mehr Sicherheit bei den Bürgern vorhanden. Und andere Gesetze werden doch auch " durchgepeitscht "....

Ich würde mich freuen von Ihnen zu erfahren, wann das Parlament über diese Gesetzesanpassung an EU-Recht entscheidet.

Mit freundlichem Gruss
Hans-Joachim Pulver

Portrait von Ursula Heinen-Esser
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pulver,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.

Wie Sie richtig feststellen, hat das EU-Parlament im Zuge der Finanzkrise als weitere vertrauensbildende Maßnahme die gesetzliche Einlagensicherung für Sparanlagen mit Beschluss vom 18. Dezember 2008 von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht.

Bis zum Inkrafttreten der neuen, erhöhten Sicherungsgrenze am 1. Juli 2009 sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, für eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu sorgen. Selbstverständlich wird auch die Bundesregierung dem nachkommen. Bereits am 19. März 2009 hat sich der Deutsche Bundestag in 1. Lesung mit dem Thema beschäftigt und die 2./3. Lesung ist für den 14. Mai 2009 geplant. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird fristgerecht spätestens bis zum 30. Juni 2009 erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen