Frage an Ursula Heinen-Esser von Frank F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Heinen-Esser,
mit Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Frage von H. W. M.vom 29.06. gelesen. Nachdem nunmehr ein dreiviertel Jahr vergangen ist, das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaft ein weiteres Mal gerügt hat und das Thema weiterhin aktuell ist, frage ich Sie:
Wie ist Ihre Position heute? Erkennen Sie die Rechtswidrigkeit der Ungleichbehandlung an? Verstehen Sie sich selber als Volksvertreterin und sind bereit, bei einer erneuten Abstimmung dem Volkeswillen entsprechend für eine Gleichbehandlung zu stimmen, oder folgen Sie dem Diktat aus Bayern und stimmen mit Nein?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Flüggen
Sehr geehrter Herr Flüggen,
vielen Dank für Ihre Email vom 11. März 2013 über abgeordnetenwatch.de zum Thema Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe.
Selbstverständlich stehe ich zu meiner Meinung, die ich in der Antwort an Herrn M. formuliert habe. Nachwievor bin ich jedoch der Auffassung, dass wir das ausstehende Bundesverfassungsgerichtsurteil abwarten sollten, bevor wir eine gesetzliche Regelung veranlassen. Das hierzu entscheidende Urteil wird diesen Sommer erwartet.
Ich denke, die CDU wird die kommenden Monate nutzen, um sich in dieser Frage erneut zu positionieren. In der Union hat sich in dieser Frage schon einiges bewegt, wie die offene Debatte über die steuerliche Gleichstellung auf dem letzten Bundesparteitag im Dezember 2012 mit einem so knappen Ausgang gezeigt hat.
Möglicherweise könnte das gerade diskutierte Modell des Familiensplitting einen entsprechenden Kompromiss darstellen. Das steuerliche Ehesplitting würde zum Familiensplitting umgewandelt werden, so dass alle Familien mit Kindern den Splittingvorteil bekämen, unabhängig davon, ob sie in einer Ehe, einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen. Zur Zeit wird in den betroffenen Ministerien (Finanzen, Arbeit und Soziales, Frauen, Senioren, Familie und Jugend) die Durchführbarkeit und Finanzierbarkeit des Familiensplitting diskutiert und geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen-Esser