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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Wolfram M. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Wolfram M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Heinen,

ich habe gehört, dass die Bundesregierung einen Pfändungsschutz für Girokonten auf Guthabenbasis einführen möchte (Ich hörte von Anfang 2009).

Können Sie mir dazu näheres sagen (Wann kommt der Schutz bzw. Wie ist dort der aktuelle Status?)?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Toll, dass Sie sich hier stellen!

Freundliche Grüße

Wolfram Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bundeskabinett hat bereits im September 2007 einen entsprechenden Referentenentwurf beschlossen. Verkürzt lautet sein Inhalt, dass jedem Bürger im Fall einer Pfändung ein monatlicher „Pfändungsfreibetrag“ (985,15 Euro) erhalten bleiben soll, der ihm ein Existenzminimum garantiert. Mit diesem Betrag können alle Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Barabhebungen normal getätigt werden.

Das Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes ist abhängig vom Beschluß bzw. Tag der Verkündigung. Sechs Monate nach der Verkündung tritt ein Gesetz in Kraft. Für nähere Informationen darf ich Ihnen die Internetpräsenz des Bundesministeriums für Justiz empfehlen. Dort finden Sie sowohl den kompletten Referentenentwurf als auch eine Zusammenfassung. http://www.bmj.bund.de/enid/1cb48d0f8a512b2f248658db1ea49b96,0748da305f7472636964092d0934303533/Verbraucherschutz/Reform_der_Kontopfaendung_1cg.html

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen