Frage an Ursula Heinen-Esser von Wolfram S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Heinen,
ich wende mich an Sie, weil ich einem kürzlich gesendeten Fernsehbeitrag entnehmen konnte, daß Sie sich in Ihrer Funktion als parlamentarische Staatssekretärin für Verbraucherschutz u.a. auch für Probleme von Kunden mit der Kommunikationsbranche einsetzen.
Zwar habe ich derzeit kein Problem mit meiner DSL-Geschwindigkeit – die entspricht in meinem Fall bei Kabeldeutschland.de den vertraglich vereinbarten Leistungen - aber ich habe ein Problem mit meinem vorhergehenden Provider „VERSATEL-Nord“. Dieser Provider will mich trotz eines mitlerweile eingeschalteten Anwalts und inzwischen mehr als 40 aufgelaufenen email-Kontakten nicht aus dem Vertrag entlassen, obwohl fristgerecht und gemäß den Bedingungen der AGB des Providers gekündigt wurde und meine Telefonnummern nicht vor dem 02.04.2009 portieren, obwohl der Vertrag zum 02.04.2008 gekündigt wurde.
Meines Erachtens nach greift hier das Telekommunikationsgesetz, § 46 Abs. 2, nachdem der Provider auf Wunsch des Kunden verpflichtet ist, die Portierung vorzunehmen. Ich denke, daß auch dies ein Thema für das Verbraucherschutzministerium sein könnte, zumal aus dem Internet zu entnehmen ist, das derlei Probleme des Öfteren bei verschiedenen Providern auftreten und damit ein „öffentliches Interesse“ besteht. (hierzu siehe auch http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-DSL-Provider-Reviews_3043275.html oder http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-DSL-Provider-Reviews_3015246.html)
Welche weiteren Möglichkeiten stehen mir als ehemaligem Kunden der Versatel gegen dieses Verhalten des Providers zur Verfügung ? Wäre eine endgültige Klärung Themas nicht auch für Ihre parlamentarische Tätigkeit von Interesse ?
Bei Bedarf bin ich gern bereit ggf. weitere Details des Einzelfalles zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfram Siegel
Sehr geehrter Herr Siegel,
vielen Dank für Ihre E-Mails vom 12. November 2008 und 2. Dezember 2008, in denen Sie von Ihren Problemen mit dem Unternehmen Versatel Nord berichten.
Leider komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten, und bitte Sie, dies zu entschuldigen. In der Zwischenzeit hat das Fachreferat meines Hauses die von Ihnen angesprochene Frage der Portierung der Rufnummern mit dem Bundeswirtschaftsministerium erörtert, das für das Telekommunikationsgesetz (TKG) innerhalb der Bundesregierung federführend ist.
Die Rechtslage nach § 46 Abs. 2 TKG ist nach meiner Einschätzung nicht eindeutig. Die Norm könnte so ausgelegt werden, dass sie eine Vertragsbeendigung voraussetzt. Es müsste also notfalls durch eine zivilrechtliche Frage geklärt werden, dass der Vertrag beendet ist, bevor ein Anspruch auf Portierung der Rufnummer besteht. Es gibt aber auch die Möglichkeit, § 46 Abs. 2 TKG so zu interpretieren, dass die Portierung allein vom Wechselwunsch des Kunden abhängt. Das Bundesverbraucherministerium wird zur Klärung dieser Frage mit dem Bundeswirtschaftsministerium weitere Gespräche führen.
Sollten Sie in der Zwischenzeit mit Versatel Nord noch keine Einigung erzielt haben, rate ich Ihnen, sich an die
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Postfach 80 01, 53105 Bonn
Fon 0228-140
Fax 0228-148872
zu wenden.