Frage an Ursula Heinen-Esser von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Heinen,
auf der u.g. Webseite des Islamischen Zentrum Münster e.V. wird in einem Rechtsgutachten (Fatwa) dazu aufgerufen, eine vom Islam abtrünnige Ehefrau umzubringen, " wenn [der Ehemann] an einem Ort ist, wo eine islamische Regierung und das Gesetz der Schari´ah gelten." Weiter heißt es: "Aber wenn das nicht möglich ist, und weder eine islamische Regierung, noch das Gesetz der Schari´ah gelten, dann, sollte er sich zumindest von ihr komplett trennen; es ist nicht erlaubt für ihn, mit ihr zu leben, nachdem sie klar ihren Kufr ausgedrückt hat."
http://www.as-sunnah.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=72
Meiner Ansicht nach ist das eine offene Aufforderung zum Mord.
1. Unterhält die Bundesregierung offizielle Kontakte zum Islamischen Zentrum Münster e.V., etwa auf Konferenzen o.ä.?
2. Unterhält die CDU - damit meine ich auch die Fraktionen im Bundestag und Landtag von NRW - Kontakte zum Islamischen Zentrum Münster?
3. Halten Sie diese sogenannte Religion, in der man kraft "Gesetz" (Scharia) zum Mord verpflichtet wird, wirklich für friedlich und kompatibel mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland?
MfG
Thomas Bormes
Sehr geehrter Herr Bormes,
vielen Dank für Ihre Zuschrift bei Abgeordnetenwatch. Ich entschuldige mich für die verspätete Antwort, aber ich musste zunächst die entsprechenden Informationen bei der zuständigen Arbeitsgruppe und dem Bundesinnenministerium einholen.
Ich habe den von Ihnen geschilderten Sachverhalt überprüft und mir das zitierte sogenannte Rechtsgutachten (Fatwa) angesehen. Die angesprochene Internetseite ist mittlerweile nicht mehr aktiv. Über das Islamische Zentrum Münster e.V. liegen bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine Informationen vor. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums werden in der Deutschen Islam Konferenz und bei der Förderung des interreligiösen Dialogs zu diesem Zentrum auch keine Kontakte gepflegt. Über Kontakte und Aktivitäten der CDU-Landtagsfraktion kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben und bitte Sie, entsprechende Stellen auf Landesebene zu befragen.
Der Artikel 4 unseres Grundgesetzes spricht jedem Bundesbürger oder jedem Menschen, der in Deutschland lebt, das Recht auf Glaubensfreiheit zu. Dennoch muss die Ausübung dieses Glaubens immer in Einklang stehen mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
Dies scheint – wenn Ihr Zitat stimmt – im vorliegenden Fall eindeutig nicht der Fall zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen