Frage an Ursula Heinen-Esser von Armin K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Heinen,
mich interessiert die Ausübung des Familienrechts.
Das gemeinsame Sorgerecht nach einer Ehescheidung wird ausgesprochen, ist aber für viele Elternteile nicht durchführbar.
Durch Umgangsboykott und Willkür eines Elternteils (hier meist durch die Mütter) wird dem Kind das Recht auf beide Elternteile genommen.
Viele Väter werden von Gerichten zu Zahlvätern degradiert. Sie müssen Prozeßkosten tragen, meist Trennunsunterhalt/nachehelichen Unterhalt zahlen, zahlen die ehelichen Schulden und sind so kaum in der Lage ihren eigenen Lebensunterhalt zu erhalten.
Sicher gibt es den Selbstbehalt, der aber in der Realität auf die wenigsten Unterhaltspflichtigen zutrifft, noch in der Höhe Ausreichend ist.
Im Referenzentwurf zum neuen Unterhaltsrecht wird vorgeschlagen daß eine Mangelfallberechnung eines Unterhaltspflichtigen korrekturbedürftig ist, wenn nach dem Gesamtergebnis die Erstfamilie (zusätzlich) auf Sozialleistungen angewiesen ist, während die nach der Scheidung gegründete Zweitfamilie auch unter Berücksichtigung des Selbsterhalts des Unterhaltspflichtigen im konkreten Vergleich ein gutes Auskommen hat.
Eine Zweitfamilie hat kein gutes Einkommen und ist auch sozial schlechter gestellt!
Eine völlig unbeteiligte Person ( hier meist die Zweitfrau) wird somit für die Unterhaltszahlungen herangezogen, da ihr Einkommen mit einberechnet wird.
Eine Zweitfrau muss auch mit Kind arbeiten gehen, da sonst die Zweitfamilie nicht zu finanzieren ist.
Warum wird den Erstfrauen nicht zugemutet auch mit Kleinkind arbeiten zu gehen? Selbst in der Grundschule wird sie noch von Staat und ehemaligem Ehepartner finanziell unterstützt.
Es geht hier nicht um den Kindesunterhalt, sondern um den Trennungs -bzw. nachehelichen Unterhalt.
Das Vorhaben, den Trennnungs -bzw. nachehelichen Unterhalt auf den Kindesunterhalt zu verteilen mag auf den ersten Blick für einige sinnvoll sein.
Es ist aber letztendlich so, daß der Trennungsunterhalt von den Steuern abgesetzt werden kann, der Kindesunterhalt nicht. Somit fließen dem Staat immense Summen in die Kassen. Für den Unterhaltspflichtigen ändert sich nichts, bis auf den Nachteil, daß er dann nichts mehr vom Unterhalt im Zuge seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.
In der Realität sieht es zur Zeit so aus, daß meist Väter in den finanziellen Ruin fallen, das Recht ihrer Kinder auf Umgang der Willkür der Mütter ausgesetzt ist und diese Väter nach derzeitigem Recht keine Chance auf Neuanfang haben.Als Betroffener schreibe ich das aus leidvoller Erfahrung.
Ich bin keine Ausnahme. Seit einem Jahr lese ich in verschiedenen Internetforen lese ich von der Ohnmacht der Väter und auch von den Belastungen der Zweitfamilie.
Hierzu würde mich ihre Stellungnahme sehr interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Krain
Sehr geehrter Herr Krain,
ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen zu den Missständen im Unterhaltsrecht. Auch die Union sieht im Bereich des Unterhaltsrechts Handlungsbedarf, da viele Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten wie z.B. der hohen Scheidungsrate, der geänderten Rollenverteilung, neuen Familienstrukturen, der Zunahme von „Zweitfamilien“ und einer höheren Akzeptanz der nachehelichen Eigenverantwortung nicht mehr gerecht werden.
Die Union begrüßt ausdrücklich, dass der Unterhalt von Kindern im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben soll. Der schrecklich hohe Anteil sozialhilfebedürftiger Kinder muss endlich verringert werden. Auch die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung und die damit einhergehende Begrenzung von Unterhaltsansprüchen entsprechen viel besser den aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird im Interesse der Kinder und Eltern eine Reform aus einem Guss durchführen. Wir werden hierzu das Unterhalts-, Sozial- und Steuerrecht wie durch Urteile der höchsten Gerichte auch schon angemahnt harmonisieren. Angesichts der Privilegierung des Kinderunterhalts werden wir in diesem Zusammenhang prüfen, ob es nicht angemessen wäre, die Kindesunterhaltsleistungen entsprechend den nachehelichen Unterhaltsleistungen steuerrechtlich zu berücksichtigen. Weiterhin werden wir die steigende Zahl von „Zweitfamilien“ besser stellen, um ihnen eine faire Ausgangssituation zu geben. Hierbei ist es auch erforderlich, die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in der Tagespflege und in Kindertagesstätten zu verbessern, um den erziehenden Ehegatten einen schnellen (Wieder-)Einstieg in die Erwerbstätigkeit zu erleichtern.
Das Umgangsrecht weist aus Sicht der Union ebenfalls Mängel auf, da es praktisch kaum durchsetzbar ist, und soll nach der Wahl überprüft werden. Hierbei bleibt das entscheidende Kriterium das Wohl des Kindes.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen