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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Sascha W. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Sascha W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Heinen,

seit 1.Juli ist nun endlich das verschärfte "Nichtraucher-Gesetz" in kraft, dass zum Schutz Aller das Rauchen auch u.a. in Gaststätten untersagt.

Zu meinem Entsetzen habe ich festgestellt, dass in vielen Gaststätten nun Listen ausliegen, in denen man sich eintragen kann, um einem "Raucher-Club" beizutreten. Wenn man dies getan hat, ist man Club-Mitglied, somit Teil einer "geschlossenen Gesellschaft" und es wird lustig weitergequalmt. Wer sich nicht eintragen möchte, muss das Lokal verlassen und so tragen sich die Besucher auch ein, um weiterhin ihr Stammlokal besuchen zu können, ob sie nun rauchen oder nicht. Faktisch hat sich -zumindest in diesen Gaststätten- nichts, aber auch gar nichts, an der Situation vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geändert.

Wie wird von seiten der Politik darauf reagiert werden? Gibt es Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern?

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha Wolfshol

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wolfshol,

für Ihre E-Mail vom 13. Juli 2008 danke ich Ihnen. Sie kritisieren darin, dass sich der Nicht- raucherschutz nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes nicht gebessert habe, da durch in Gaststätten ausliegende Listen einem „Raucherclub“ beigetreten werden kann, so dass sich die Gaststätte als geschlossene Gesellschaft ausweisen kann, die vom Rauchverbot ausgeschlossen ist.

Um Nichtraucherinnen und Nichtraucher besser zu schützen, hat der Bund für den in seine Gesetzgebungskompetenz fallenden Zuständigkeitsbereich ein umfassendes Gesetz zum Schutz der Gefahren des Passivrauchens erlassen. Auf Bundesebene besteht seit 1. September 2007 ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr. Das Gesetz sieht ferner eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor.

Der Nichtraucherschutz in öffentlichen Einrichtungen der Länder, Gaststätten, Kultureinrich- tungen, Sportstätten, Einrichtungen des Bildungswesens und Einrichtungen des Gesundheits- wesens fällt jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Dies betrifft auch Regelungen zum Nichtraucherschutz in Fest-, Bier- und Weinzelten o. ä. Die Länder haben den Nichtrau- cherschutz in entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Durch diese Gesetze konnte ein weit- gehender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erreicht werden.

Informationen zum Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Ar- beit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage zusammengestellt.

Dort sind auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Nichtraucherschutz in der Gastro- nomie zu finden. Ich möchte Sie bitten, sich mit weitergehenden Fragen zum Rauchverbot in Gaststätten an die nordrhein-westfälische Landesregierung zu wenden.