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Ursula Heinen-Esser
CDU
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Frage von john b. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von john b. bezüglich Recht

Guten Tag.
Die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung wird in den Wahlprogrammen von SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen und Linkspartei befürwortet. Die CDU/CSU äußert sich in ihrem Wahlprogramm hierzu nicht. Daß die Volksabstimmung mittlerweile bei fast allen im Bundestag vertretenen Parteien Programmpunkt ist, ist ein Riesenfortschritt. (siehe www.omnibus.org) Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Ursula Heinen-Esser
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Berg,

vielen Dank für Ihre Frage zur Einführung von Volksabstimmungen auf
Bundesebene.

Es ist ein Irrtum, zu glauben, bei Volksabstimmungen hätte der Einzelne mehr Einfluss. Tatsächlich würde die Bedeutung von Verbänden und Interessengruppen, die große Kampagnen organisieren können, wachsen. Aus gutem Grund sind im Grundgesetz vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Weimarer Republik Volksabstimmungen nur auf Länder- und Kommunalebene vorgesehen.

Engagierte Minderheiten erhielten großen Einfluss auf die Staatsgeschicke - ohne dafür dauerhaft in der Verantwortung zu stehen oder legitimiert zu sein. Demagogen und Populisten würde in die Hände gespielt.

Weiterhin würde der politische Entscheidungsprozeß entrationalisiert und momentanen Stimmungen unterworfen. Häufig ginge es nicht mehr um die Entscheidung an sich, sondern um die Gelegenheit, die Regierung für ein so wahrgenommenes Fehlverhalten abzustrafen, das mit dem abzustimmenden Sachverhalt nichts zu tun hat.

Ein Plebiszit bedeutet, auch hoch komplizierte Sachverhalte auf ein Ja oder Nein reduzieren zu müssen. Demgegenüber ist die Entscheidungsfindung im politisch-parlamentarischen Prozess auf möglichst gerechten Interessenausgleich, auf Suche nach richtigen Kompromissen ausgerichtet. Plebiszite kennen keine Ausschussberatungen, Sachverständigenanhörungen und keine Beteiligung der Länder. Im Gegenteil. Wenn im Bund plebiszitär entschieden wird, endet der Föderalismus. Gegen das Verfassungsgebot, dass die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken, würde offensichtlich verstoßen.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen