Frage von Katrin W. • 17.09.2007
Frage an Ursula Heinen-Esser von Katrin W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Heinen,
ich war 11Monate in der ehemaligen DDr aus politischen Gründen in Haft,bin rehabilitiert worden und habe folgende Frage zur Opferrente:Die Einkommensgrenze von 1380 Euro für Verheiratete oder in Partnerschaft Lebenden,gilt die nur für gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften oder auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften?
Mit freundlichen Grüßen Katrin Wolter
Antwort von Ursula Heinen-Esser CDU • 21.09.2007
Sehr geehrte Frau Wolter,
vielen Dank für Ihre Frage vom 17. September 2007. Die im SED-Opferentschädigungsgesetz festgelegte Einkommensgrenze von 1380 Euro gilt neben Verheirateten ebenfalls für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen