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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Peter G. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Peter G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Heinen,

mit Interesse habe ich Ihre Stellungnahmen zu den diversen Anfragen "Erbschaftssteuer - Lebenspartnerschaften" gelesen.

Da Ihr Beruf mit "Journalistin" angegeben ist, hätte ich mir hier eine kritischere, fundierte Stellungnahme gewünscht. Wie können Sie als gelernte Journalistin ausblenden, dass die Regelung objektiv zu einer Ungerechtigkeit führt? Auf der einen Seite sollen die Partner für sich einstehen und den Staat z. B. im Falle einer längerfristig eintretenden Arbeitslosigkeit entlasten, auf der anderen Seite will sich der Staat - und das sind wir alle, hetero- wie homosexuelle Bürger - im Erbfall an dem gemeinsam geschaffenen Vermögen bereichern.

Ich finde - wie Sie - das Heranwachsen eines Kindes in einer funktionierenden Ehe erstrebenswert, Die heutige Lage entspricht jedoch leider nicht mehr Ihrem Denken. Auch ist es mir unverständlich, dass Ehepartner, die wie z. B. die Kanzlerin selbst, in fortgeschrittenem Alter heiraten und - vorhersehbar -kinderlos bleiben. Wie wollen Sie mir nun plausibel erklären, dass diese Ehepartner im Todesfall von den Regelungen Ihrer Partei profitieren sollen?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Görg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Görg,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. September 2007.

Die schwierige Lage für eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem derzeitigen Entwurf zur Reform des Erbschaftssteuerrechts ist mir bekannt.

Ergänzend zu meinen vorherigen Ausführungen möchte ich Ihnen noch Folgendes mitteilen: Ich bin mir bewusst, dass die gesellschaftliche Realität von Ehe und Familie sich in den vergangenen Jahren wesentlich verändert hat. Neben der "klassischen" Familienstruktur haben sich zunehmend neue Familienformen herausgebildet. Trotz eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, ist die Ehe und Familie im klassischen Sinn dennoch die attraktivste und beständigste Lebensform geblieben. Die gesamte Rechtsordnung und so auch die Regelung im Erbfall muss so ausgestaltet sein, dass der besondere Wert von Ehe als Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau - sei es kinderreich oder kinderlos - nicht beschädigt, gemindert oder verschleiert, sondern gefördert und privilegiert wird.

Die Grundentscheidung unserer Verfassung steht daher nicht zur Disposition.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen