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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Thomas N. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Thomas N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Heinen,

ich habe auf abgeordnetenwatch.de Ihre Antwort vom 14.09. bezüglich der geplanten Erbschaftssteuerreform und der Rechte eingetragener Lebenspartner gelesen.

Sie schreiben darin, dass laut Grundegesetz "die Ehe eine besondere Institution" ist und "den Lebenspartnerschaften nicht komplett gleichgesetzt werden" darf.

Ist Ihnen nicht bekannt, dass das Bundesververfassungsgericht bereits mit seinem Urteil vom 17. Juli 02 die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft (LPart) mit der Ehe für verfassungsgemäß erklärt hat?

Auch wenn die Regierung von rechts wegen nicht dazu verpflichtet ist, kann eine unterlassene Gleichstellung oder Angleichung daher nicht mit Verweis auf die bestehende Rechtslage abgelehnt werden. Es liegt vielmehr im Ermessen des Gesetzgebers, für Gerechtigkeit zu sorgen!

Was hält Sie also davon ab, LPart gleiche oder ähnliche Rechte zu geben wie der Ehe?

Auch hier stehen zwei Menschen füreinander ein und übernehmen Verantwortung füreinander. Auch hier gibt es Gemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen (Regenbogenfamilien). Ist denn diese Verantwortung nicht auch im Interesse der Gesellschaft?

Halten Sie es denn zum Beispiel für gerecht, dass kinderlose Ehen gegenüber kinderlosen LPart, und vor allem auch gegenüber Regenbogenfamilien privilegiert werden?

Ist es fair, dass Lebenspartnern die gleichen Pflichten wie Eheleuten auferlegt werden und die gleichen Rechte verwehrt bleiben?

Als Vertreterin der Legislative sind Sie doch für die Gesetze (mit-)verantwortlich. Wie begründen Sie also die bestehende Rechtslage?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nickels

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nickels,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. September 2007.
Als Antwort verweise ich auf meine Stellungnahme zur Frage von Peter Görg vom 17. September 2007.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen