Frage an Ursula Heinen-Esser von Hans M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Heinen,
sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß es unverfroren ist, an der gesetzlichen Regelung vorbei und über sie hinaus die Parteienfinanzierung aufzustocken? Wenn Ihnen die Wähler davon laufen, darf doch nicht der Steuerzahler dafür büßen!
Straffen Sie die Parteiorganisation, verzichten Sie auf Wahlkämpfe (glauben Sie, daß durch bunte Wahlplakate auch nur einwe einzige Wählerstimme gewonnen werden kann?) und geben Sie zu, daß Parteien Interessenvertretungen sind.
MfG
Hans Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage vom 20. August 2007.
Lassen Sie mich zunächst etwas Grundsätzliches zur Parteienfinanzierung sagen. Laut Artikel 21 des Grundgesetzes wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie sind damit ein konstitutives Grundelement unserer Demokratie und erfüllen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine Demokratie ohne Parteien ist nicht effizient organisierbar, deshalb muss eine angemessene Finanzierung demokratischer Parteien gesichert sein, die nicht nur von ihren Mitgliedern getragen werden kann. Auch geben die finanziellen Mittel des Staates den Parteien Planungssicherheit und machen sie unabhängig von parteiexternen Finanzierungsquellen – ein Hintergrund der für die Demokratie von essentieller Bedeutung ist.
Ich bin der Auffassung, dass eine Erhöhung der Parteienfinanzierung begründbar und angemessen sein sollte. In den vergangenen fünf Jahren hat es keine Erhöhung der Gesamtsumme für die Parteienfinanzierung entsprechend der Preissteigerungen gegeben. In diesem Rahmen befürworte ich eine Anpassung der Obergrenze bei den staatlichen Zuschüssen an die Inflationsentwicklung. Anderenfalls drohte den Parteien eine schleichende Unterfinanzierung durch die Inflation.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen