Frage von detlef b. • 19.07.2007
Frage an Ursula Heinen-Esser von detlef b. bezüglich Soziale Sicherung
hallo guten tag ich habe vom 19,10,1983-4,4,1984 in ddr haft gesessen.
meine frage ist: habe ich anspruch auf die 250 euro?
meiner meinung nach zählt ein angebrochener haftmonat als voller monat.vielen dank im vorraus
Antwort von Ursula Heinen-Esser CDU • 18.09.2007
Sehr geehrter Herr Bettin,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19. Juli 2007.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass erst ab einer Haftzeit von vollen sechs Monaten ein Anspruch auf Entschädigung nach dem 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen