Frage an Ursula Heinen-Esser von Joachim M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Heinen,
die Nachricht für eine SED Opferrente sehe ich mit Freuden entgegen. 1965 war ich 12 Monate inhaftt. und wurde auch 1992 rehabilitiert. Bescheinigung vom Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales ( Rehabilitierungsbehörde ) für BerRehaG , Vervolgungszeit ( 03.12.1965 bis 17.061968 liegt auch vor.
Mein Frage:
Wie aus den Medien zu erlesen ist, soll ein Alleinstehender nicht mehr als € 1035 und verh. € 1380 Einkommen haben. Ich bin verheiratet und möchte wissen, ob da von mir und meiner Frau der Lohnzettel zu Grunde gelegt wird?
Ich bin seit Dezember 2006 arbeitslos bzw. Krank und beziehe Krankengeld. Ab November 2008 kann ich in Rente gehen. Sollte von beiden der Lohn zu Grunde gelegt werden, liegen wir über € 1380.- Könnte ich da ab November 2008 immer noch den Antrag stellen, da ja dann von Rentnern kein Einkommen hinzugenommen wird!?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten und bedanke mich im Voraus.
MfG
J.M