Frage an Ursula Heinen-Esser von Michael S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Heinen,
ab 2009 besteht eine Pflichtversicherung im Gesundheitswesen. Vor diesem Hintergrund habe ich eine Frage zur Situation von Selbstständigen in der GKV. Als Selbstständiger besteht ein gesetzlich festgelegtes "Mindesteinkommen", d.h. unabhängig vom realen Einkommen wird ein fiktives (Mindest-) Einkommen seitens des Gesetzgeber definiert, auf dessen Grundlage der Beitrag zur GKV berechnet wird - diese Zahlungsverpflichtung bleibt auch bei einem niedrigeren Einkommen bestehen.
Besteht hier nicht eine Diskriminierung von Selbstständigen mit niedrigem Einkommen?
Mit welcher Begründung erfolgt diese Ungleichbehandlung (im Vergleich zu abhängig Beschäftigten)?
Wird diese Ungleichbehandlung im Rahmen der Pflichtversicherung aufgehoben?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Juni 2007. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde die von Ihnen angesprochene Problematik aufgegriffen im § 240 des Sozialgesetzbuches 5 geregelt. Selbstständige können über die Offenlegung ihrer finanziellen Verhältnisse eine Reduzierung des Mindestsatzes erwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen