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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Thomas P. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Thomas P. bezüglich Gesundheit

Zunächst herzlichen Dank für die Antwort, die -leider- zur nächsten Frage führt:
Wie wollen Sie das Abwandern der Privatversicherten in eine ausländische PKV oder das Ausflaggen der inländischen PKVs verhindern, ohne dass Sie Zwangsversicherungen einführen?
Das Gesetz kann doch nur für deutsche Unternehmen gelten, und wenn diese wegen der Gesundheitsreform zu teuer werden, sind sie nicht mehr konkurrenzfähig. Soll hier erst eine "halbe" Reform erfolgen, um anschließend, wenn man feststellt, dass es nicht funktioniert, dann doch die Staatsmedizin einzuführen? Für mich sieht es derzeit so aus.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Püschel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Püschel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. Januar 2007. Eine Abwanderung in ausländische PKV ist grundsätzlich nicht möglich - außer für so genannte Grenzgänger, d.h. Arbeitnehmer aus Deutschland, die beispielsweise in Holland arbeiten. Darüber hinaus ist auch keine übermäßige Belastung für die PKV zu erwarten.

Außerdem möchte ich Sie informieren, dass es eine Zwangsversicherung, eine Pflichtversicherung mit einem fest definierten Leistungskatalog, in Deutschland nicht gibt und es sie auch nach der Gesundheitsreform nicht geben wird. Ich bitte Sie, diesen Unterschied zu beachten. Die vorliegende Gesundheitsreform eröffnet vielmehr den Versicherten Freiheiten, da durch die Schaffung unterschiedlicher Tarife zukünftig Wahlmöglichkeiten entstehen. Neben diesen neuen Freiheiten bietet die Gesundheitsreform den Versicherten einen besseren Schutz: Erstmals ist ein Versicherungsschutz für alle geschaffen worden.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen