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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Philipp S. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Philipp S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Heinen-Esser,

wie ich nun im Kölner Stadtanzeiger lesen durfte, empfinden Sie es als skandalös, dass die beiden katholischen Krankenhäuser die junge hilfesuchende Frau abgewiesen haben.

An dieser Stelle: Ja, Sie haben Recht. Es ist ein unglaublicher Skandal. Da pflichte ich Ihnen vollkommen bei.

Zum Thema Schwangerschaft und Abtreibung hat die Kath. Kirche eine Haltung, die zu solchen Ausformungen führt.
Aber bitte erläutern Sie mir mal Ihre Sichtweise zum Unterschied dieser Haltung der kath. Kirche im Vergleich zur Haltung der Moslems bzw. der Juden, ihre Babys zu beschneiden.

Es sind alles Religionen bzw. Religionsgemeinschaften mit ihren eigenen Ansichten , Regeln und Bräuchen, die nicht immer mit unseren Grundwerten einhergehen.
Den Juden und Moslems haben SIE mit zugestanden, ihre kleinen männlichen Kinder beschneiden zu dürfen. Allein das empfinde ich als viel größeren Skandal, von Ihnen und Ihren Kollegen im Bundestag verursacht. Damit haben Sie Kindern ihre Grundrechte genommen und verursachen weiterhin großes Leid unter den Kindern - mitten in Deutschland.

Die Frage ist nun: Warum dürfen Juden und Moslems ihren Glauben leben und die kathol. Kirche nicht? Denn dies ist der Unterschied den Sie hier aufstellen.

Ich bedanke mich für Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Philipp Schmitz-Schunken

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitz-Schunken,

vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de.

Sie ziehen in Ihrer E-Mail einen Vergleich, den ich so nicht stehen lassen möchte.

Die in Köln von zwei katholischen Krankenhäusern verweigerte Versorgung einer Frau, die Opfer einer Vergewaltigung geworden ist, ist in keiner Weise mit der durch das Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit vereinbar. Im konkreten Fall haben zwei Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft eine vergewaltigte Frau abgewiesen. Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass im Zuge einer Spurensicherung und dem üblichen Beratungsgespräch auch über die Pille danach hätte informiert werden müssen. Unabhängig von dem Prinzip des absoluten Lebensschutzes der katholischen Kirche darf einem Opfer eines Gewaltverbrechens von einer Institution Hilfe nicht verweigert werden, die zur Hilfe geschaffen und verpflichtet ist. Die jüngsten Reaktionen des Erzbistums Köln und Kardinal Meisners auf die öffentliche Debatte zu diesem Vorfall zeigen, dass dieser scheinbare Konflikt zwischen Hilfe in der Not und religiös fundierten Schutz ungeborenen Lebens durch diesen Vorfall unter ethisch-religiösen Gesichtspunkten neu überdacht und bewertet wurde. Dies begrüße ich ausdrücklich.

Einen damit nicht vergleichbaren Sachverhalt stellt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung dar. Dies ist unter strengen Vorgaben erlaubt, da Eltern nach derzeitigem Wissensstand kein unvertretbares gesundheitliches Risiko eingehen, wenn sie ihren Sohn unter Einhaltung dieser strengen Vorgaben beschneiden lassen. Verfassungsrechtlich ist daher ein Verbot der Beschneidung nicht gerechtfertigt, da eine Gefährdung des Kindeswohls bei einer medizinisch fachgerecht vorgenommenen Beschneidung grundsätzlich nicht zu erwarten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen-Esser