Frage an Ursula Heinen-Esser von Olaf Q. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Heinen-Esser,
in Folge des vielbeachteten BGH-Urteils bzgl. der Tätigkeit einer Kölner Tagesmutter in einem Mehrfamilienhaus (V ZR 204/11) zeichnet es sich nun ab, dass nun immer mehr Tagesmütter Probleme bekommen.
Kinder im Haus gelten häufig als Störquelle und auf Grund des Urteils sehen viele (endlich?) eine Handhabe, die ungeliebten Tagesmütter, welche bisher in dieser Beziehung relativ unproblematisch ihre Tätigkeit ausüben konnten, aus den Häusern/Wohnungen zu klagen bzw. diese Tätigkeit zu untersagen.
Was wird nun von Seiten der Politik unternommen, um den Tagesmüttern wieder Rechtssicherheit und eine Perspektive zu geben? Tagesmütter sind unverzichtbar und es wird eine noch viel größere Zahl benötigt. Aber naturgemäß gehören diese in die Städte und nicht in Gewerbegebiete. Auch das Anmieten von externen Räumen - falls überhaupt möglich - erhöht deutlich die Kosten - entweder für die bezuschussende Kommune, die Eltern oder beiden.
Wie stehen Sie zu dieser Problematik und was wird von Seitens der Politk unternommen?
Danke !
Sehr geehrter Herr Quasdorff,
vielen Dank für Ihre Email zum Thema BGH-Urteil V ZR 204/11, Tätigkeit einer Kölner Tagesmutter in einem Mehrfamilienhaus.
Meine erste Reaktion entsprach Ihrem Eindruck. Ich habe daher Ihre Anfrage an die zuständige Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu senden. Einen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Arbeitsgruppe allerdings nicht gegeben, weil der Klage ein spezieller Sachverhalt – konkreter Beschluss der Eigentümerversammlung gegenüber dem Wohnungseigentümer (nicht gegenüber der Tagesmutter) – zugrunde lag, aus dem sich wohl keinerlei generelle Wertung ableiten lässt. Es handelt sich nicht um eine Grundsatzentscheidung.
Allerdings weise ich auf die gesetzlichen Änderungen u.a. im Bundesimmissionsschutzgesetz im Sinne einer Privilegierung von Kinderlärm hin, die aufgrund eines Gesetzesentwurfs der Koalitionsfraktionen - Drs. 17/4836, Federführung beim Umweltausschuss – in dieser Wahlperiode beschlossen worden sind. Diesen Gesetzentwurf füge ich Ihnen in der Anlage bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen-Esser