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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Wolfram M. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Wolfram M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Heinen-Esser,

als frei gewählte Abgeordnete, die ausschließlich Ihrem Gewissen verpflichtet ist (Wink mit dem Zaunpfahl: Bitte argumentieren Sie nach Möglichkeit nicht mit einem Fraktionszwang - diesem unterliegen deutsche Abgeordnete nämlich glücklicherweise nicht):

Warum haben Sie persönlich gegen das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt? Wo sehen Sie bei diesem Recht einen Ablehnungsgrund?

Vielen Dank, dass Sie hier auf Abgeordnetenwatch Rede und Antwort stehen.

Freundliche Grüße aus Köln

Wolfram Müller

Portrait von Ursula Heinen-Esser
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.

Ich habe die Sommerpause dazu genutzt, mich noch einmal intensiv mit der Frage der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu beschäftigen. Gerade auch die beiden aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteile vom August haben mich dazu bewogen, meine Position zu diesem Thema noch einmal zu überdenken.

Wie meine Kolleginnen Ingrid Fischbach und Elisabeth Winkelmeier-Becker bin ich der Meinung, dass die finanzielle Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften die Kehrseite der gleichen wechselseitigen Verantwortung ist, auf die der Staat die Lebenspartner in Anspruch nimmt. Wir wollen anerkennen, dass sich Lebenspartner mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung gegeben haben. Wir haben uns im Koalitionsvertrag zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet.

Lebenspartner wie Ehegatten tragen die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander, insofern ist das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent.

Allerdings vertrete ich ebenfalls die Auffassung, dass wir das ausstehende Bundesverfassungsgerichtsurteil abwarten sollten, bevor wir eine gesetzliche Regelung veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen-Esser