Frage an Ursula Heinen-Esser von Birgit G. bezüglich Familie
Guten Tag Frau Heinen,
mich interessiert Ihre Position zur Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die Jugendhilfe und das Gesundheitswesen für Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern. Bislang wurden Hilfen für betroffene Familien meist über Projekte von engagierten Bürgern und Trägern finanziert. D.h. es gibt große Projekterfahrung, wissenschaftliche Evaluationen zur Wirksamkeit aber immer noch keine geregelte Finanzierung. Auf dem Hintergrund der Tatsache, dass ein Drittel der betroffenen Kinder später selber psychiatrisch behandlungsbedürftig erkranken, ist aus meiner Sicht ein staatliches Handeln erforderlich. Wie stehen Sie dazu?
Für Ihre Rückantwort herzlichen Dank
Birgit Görres
Sehr geehrte Frau Görres,
vielen Dank für Ihre Email vom 31. August 2009 zum Thema Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die Jugendhilfe und das Gesundheitswesen für Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern.
Das ist ein sehr komplexes Thema. Deshalb habe ich Ihre Frage ans Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der Bitte um zügige Beantwortung weitergeleitet. Ich hoffe sehr, noch diese Woche eine Antwort zu erhalten. Diese werde ich Ihnen dann sofort mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrte Frau Görres,
ich habe vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Antwort auf Ihre Frage bezüglich der Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die Jugendhilfe und das Gesundheitswesen für Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern erhalten. Diese lautet wie folgt:
Die Unterstützung und Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern ist ein besonders wichtiges Anliegen. Insbesondere die von Ihnen auch benannte Gefahr, dass diese Kinder später selbst psychisch erkranken, begründet eine entsprechende Relevanz passgenauer Hilfen, denn nur sie können eine unheilvolle Entwicklung wirksam unterbrechen.
Wenngleich die Entwicklung solch passgenauer Hilfen noch in den Anfängen steckt, so können sie doch bereits nach geltendem Recht in die Regelfinanzierung der Jugendhilfe integriert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Hier gilt, dass insbesondere auch flexible Hilfen - d.h. also Hilfen, die sich keiner standardisierten Kategorie zuordnen lassen - als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe gewährt werden können, wenn ohne diese eine dem Wohl der betroffenen Kinder entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann. Sind Eltern psychisch erkrankt, so sind sie häufig - zumindest temporär - nicht in der Lage, eine solche Erziehung ihrer Kinder sicherzustellen. In diesem Fall liegen folglich die Voraussetzungen einer sog. Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) vor, so dass Hilfen, die den spezifischen erzieherischen Bedarf der betroffenen Kinder decken können, als Jugendhilfeleistung gewährt werden können.
Haben Modellprojekte und neue Hilfeformen, die sich an das genannte Jugendhilfeklientel richten eine Erprobungsphase bereits erfolgreich durchlaufen und kann wissenschaftlich ihre Wirksamkeit belegt werden, so steht einer Regelfinanzierung grundsätzlich nichts entgegen. In Verhandlungen mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe können sie in die regionale Jugendhilfeplanung eingebunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen-Esser