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Ursula Heinen-Esser
CDU
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Frage von Friedel A. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

Portrait von Ursula Heinen-Esser
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Alt,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Nach dem Abschluss meines Volkswirtschaftsstudiums habe ich als Journalistin und Redakteurin für die Kölner Rundschau und ein Magazin der Arbeitgeberverbände gearbeitet. Seit 1998 bin ich Mitglied des Deutschen Bundestages. Das Abgeordnetenmandat ist ein Vollzeitjob und lässt mir keine Zeit für eine nebenberufliche Tätigkeit. Außerdem bin ich in keinerlei Gremien eines Unternehmens tätig. Lediglich einer ehrenamtlichen Tätigkeit gehe ich nach, das aber mit Begeisterung: Ich bin Vorsitzende des Deutschen Roten Kreuzes in Köln-Porz. Die von Ihnen erwähnte Verschärfung der Verhaltensregeln für Abgeordnete trage ich als Mitglied des 15. Bundestages mit. Ein Volksvertreter trägt eine große Verantwortung für das Wohlergehen der Bürger. Deshalb müssen Abgeordnete ihre eventuellen Nebeneinkünfte offen legen.