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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Reiner G. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Reiner G. bezüglich Jugend

Hallo...

Mir liegt eine ganz besondere Frage auf dem Herzen.
Ich bin Vater einer 3 j Tochter, und wir leben mit Ihrer Mama zusammen von Hartz 4

Durch welchen Umstand bekommt meine Tochter 47 EU hartz4? aber 164 Eur Kindergeld?
Wo leben wir eigendlich, dass ein Kind zu 75 % vom Kindergeld leben muss?
Da ja bekannterweise bei "Hartz 4 lern" das Kindergeld angerechnet wird, sieht es logischerweise so aus.

d.h Kindergeld kann erhöht werden nach belieben, meine Tochter bekommt davon NICHTS !! KEINERLEI erhöhung, da es ständig an den Hartz4 satz angerechnet wird.

DAS ist nicht der Sozialstaat von dem ich selber als Kind in der Schule gehört habe.
Erklären sie mir bitte diesen UNGERECHTEN Umstand.

mfg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gläser,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch vom 25. Mai 2009. Ich bitte um Verständnis, dass sich die Beantwortung aufgrund der Vielzahl der Anfragen etwas verzögert hat.

Das Arbeitslosengeld II bietet eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, damit diese ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie bestreiten können. Eigenes Einkommen mindert den Anspruch, weil damit bereits ein Teil des Lebensunterhaltes bestritten werden kann. Die staatliche Leistung füllt lediglich bis zur Grundsicherung auf.

Das Kindergeld ist ebenfalls Einkommen der Familie, denn es dient der Existenzsicherung des Kindes. Dementsprechend reduziert sich der Bedarf an Arbeitslosengeld II. Die Hartz IV-Regelleistung für das Kind beträgt 211 Euro monatlich; diese setzt sich in Ihrem Fall zusammen aus dem Kindergeld in Höhe von 164 Euro und 47 Euro Arbeitslosengeld II pro Monat.

Der Sozialstaat, den Sie in Ihrem Schreiben kritisieren, sorgt dafür, dass Menschen, die nicht aus eigener Kraft für sich und ihre Familie aufkommen können, unterstützt werden. Er wird finanziert von der Gemeinschaft der Steuerzahler. Um diese vor Überlastung zu schützen, muss der Einzelne, der auf Sozialleistungen zurückgreift, meines Erachtens akzeptieren, dass eine ausreichende Grundsicherung zur Verfügung gestellt wird. Alles darüber Hinausgehende würde die Akzeptanz unseres Sozialstaats gefährden und zu Ungerechtigkeiten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern führen, die den Sozialstaat finanzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen-Esser