Frage an Ursula Heinen-Esser von Steffen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Waffenrecht.
Hallo Frau Heinen,
sicher sind auch Sie in der letzten Tagen mehrfach angesprochen worden wie sie zu dem Vorschlag des neuen Waffengesetztes stehen. Deswegen möchte hier nicht nach einer Stellungnahme fragen sonder geziehlt fragen ob demnächst nicht das öffentliche Intesesse sondern die stärkere Lobby im Vordergrund der Entscheidung steht.
Wie komme ich darauf?
Ein wichtiger Punkt in dem neuen Waffengesetzt ist zum einen das Paintball/Laserdom verboten werden soll, zum anderem dass unangekündigte Kontrollen bei Waffenbesitzern stattfinden dürfen.
Ich bin Paintball spieler und über den Gedanken eines Verbotes entsetzt. Weier bin ich erschrocken wie schnell Stimmung gegen PaintballspielerInnen gemacht wurde. Wir würden realistisch das Töten nachstellen.
Weiter muss ich heute erfahren, dass die unangekündigten Besuche bei Waffenbesitzern auf Kritik bei den Sportschützen gestoßen ist. Weiter musste ich lesen (Spiegel online), dass sich die Koalition darafu geeiningt hat, dass die Kontrollen abgelehnt werden dürfen und dass man dann einen Termin vereinbart um eine Kontrolle durch zu führen.
Da fehlt bei mir der Verständnis.
Der Vater des letzten Amokläufers hatte seine Waffe im Schlafzimmer. Bei einer unangekündikten Kontrolle wäre das aufgefallen und dem Mann wäre die Waffe entzogen worden. nach der neuen Idee versichert der Mann, dass er gerade keine Zeit hat, der Kontrolleur aber gleich morgen wieder kommen kann. Er legt die Waffe schnell in den Tressor, die Kontrolle findet statt, alles ist gut, Kontrolle vorbei und die Waffe geht wieder ins Schlafzimmer.
Das muss man nciht verstehen, doer?
Was bringt es Paintball zu verbieten. Ist es nciht reiner Aktionismus im Rahmen der kommenden Wahlen?
Und nun zurück zu meiner Frage. Wie wird Politik gemacht?
Zum Wohle des Volkes oder zur Befriedigung der Lobby?
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Huppertz
Sehr geehrter Herr Huppertz,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.
Nach dem schrecklichen Amoklauf eines Jugendlichen in Winnenden sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, damit ein neuer Amoklauf so unwahrscheinlich wie möglich wird. Hierzu planen wir eine Modifizierung des Waffenrechtes.
Das Verbot von so genannten Paintball-Spielen – was ursprünglich vorgesehen war – wurde intensiv kritisch diskutiert. Ich unterstütze, dass nun eine wissenschaftliche Prüfung von Paintball-Spielen in Auftrag gegeben wird, bevor Maßnahmen ergriffen werden, die möglicherweise weit über das Ziel hinausschießen.
Sie gehen im Weiteren auf die im neuen Waffenrecht geplanten unangekündigten Kontrollen bei Waffenbesitzern ein, bei denen überprüft werden soll, ob die Waffen auch vorschriftsgemäß aufbewahrt werden. Diese Kontrollen können von den Waffenbesitzern abgelehnt werden, wenn gleichzeitig ein neuer Termin für eine Kontrolle festgelegt wird. Natürlich schränkt das die Effizienz der Kontrollen ein. Allerdings ist hierbei die Einhaltung des Grundgesetzes zu beachten: Der Artikel 13 unseres Grundgesetzes besagt: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Es würde also gegen das Grundgesetz verstoßen, wenn Routinekontrollen ohne begründeten Verdachtsmoment und ohne richterliche Anordnung pauschal erzwungen würden. Gleichwohl halte ich persönlich auch unangemeldete Kontrollen für hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen