Frage an Ursula Heinen-Esser von Maria G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Heinen,
Am Samstag wollte die Bürgerbewegung "Pro Köln" unter Anderem vor der Moschee in Köln Ehrenfeld gegen die Islamisierung der Stadt demonstrieren. Die Polizei und das Verwaltungsgericht haben diese Demonstration jedoch verboten.
Begründungdes Gerichts:
Auf Grund erwarteter "Gegenakltionen" habe man erhebliche Sicherheitsbedenken. Die Sicherheit der Demonstraten und unbeteiligter Bürger könne nicht gewährleistet werden. Deshalb müsse die Demonstration verboten bleiben.
http://www.ksta.de/html/artikel/1241185288275.shtml
Dazu habe ich zwei Fragen an Sie:
1. Wie kann es sein, daß eine kleine Demonstration verboten werden muß, weil der Staat unfähig oder unwillig ist, die Sicherheit der Demonstranten gegenüber militanten, gewaltbereiten "Gegendemonstraten" zu gewährleisten?
2. Ist die Wahrnehmung des Demonstrationsrechtes in Köln künftig davon abhängig, ob linksextremistische Schlägertruppen Gegenaktionen ankündigen oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Maria Geisner
Sehr geehrte Frau Geisner,
vielen Dank für Ihre Zuschrift bei Abgeordnetenwatch.
In Köln hat ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Politik, Kirchen und Gewerkschaften gegen die Veranstaltung der vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz beobachteten rechtspopulistischen Organisationen Pro Köln und Pro NRW aufgerufen. Die Proteste der Gegendemonstranten waren ein deutliches und vor allem gewaltfreies Zeichen für die Toleranz in unserer Stadt. Das finde ich sehr erfreulich!
Die Kölner Polizei hat bestimmte Teile des so genannten Anti-Islamisierungskongresses in der geplanten Form untersagt, was zuletzt vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Da ich an diesen Entscheidungen zuständigkeitshalber nicht beteiligt war, bitte ich Sie, sich mit Ihren Fragen direkt an die Kölner Polizei oder das Bundesverfassungsgericht zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen-Esser