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Ulrike Täck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Pascal K. •

Warum haben Sie der Änderung der Gemeindeordnung und dem Demokratieabbau auf kommunaler Ebene zugestimmt?

Sehr geehrte Frau Täck,
durch die Änderung der Gemeindeordnung und die damit verbundene Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen in Kommunen mit über 31 Vertreter*innen, wurden explizit kleinere Parteien wie DIE LINKE oder die FDP, die in diesen Städten vorher Fraktionen hatten, geschwächt und können jetzt, obwohl sie mehr als eine Vertretung in den Parlamenten haben, wesentlich schlechter arbeiten.
Ihre Partei war einmal bekannt dafür, dass sie Demokratie stärken wollte. Wieso stimmten Sie und Ihre Partei also diesem massiven Schritt zu?
Mit freundlichen Grüßen
Pascal K.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr K.,

bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Ich möchte trotz der immensen Verspätung auf Ihre Frage eingehen. 

Ich kann verstehen, dass die Erhöhung der Mindestgröße für Fraktionen in Kommunen mit über 31 Vertretungen für kleinere Parteien wie DIE LINKE und die FDP problematisch erscheinen kann. Allerdings war die Entscheidung, diesem Schritt zuzustimmen, das Ergebnis eines Kompromisses, der in erster Linie die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Parlamente stärken soll.

Die Fraktionsbildung mit nur zwei Mitgliedern hat in der Praxis teilweise zu Problemen geführt. Es kam mehrfach zu Umbildungen und daher hohem formellen Aufwand, wenn Abgeordnete die Fraktionen wechselten oder neue Fraktionen gründeten. Diese Unruhe störte die Sacharbeit und verlängerte die Sitzungen bis in die späten Abendstunden, was die ehrenamtlichen Tätigkeiten für viele politisch engagierte Menschen unattraktiv machte. Die Anhebung auf drei Mitglieder pro Fraktion sorgt nun dafür, dass die Fraktionen stabiler bleiben und die parlamentarische Arbeit effizienter durchgeführt werden kann.

Es ist uns als Grüne dabei natürlich wichtig, die demokratische Pluralität zu bewahren und den Handlungsspielraum für kleinere Parteien nicht zu stark einzuschränken. Daher wurde im Gesetz auch eine moderate Regelung für den Bürgerentscheid getroffen, die im Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen der CDU deutlich weniger restriktiv ausfällt. Auch das Thema Bürgerbeteiligung ist uns nach wie vor sehr wichtig, und wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen kommunalpolitischen Entscheidungen erhalten bleiben.

Letztlich ist diese Änderung ein Kompromiss zwischen der Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der Kommunalparlamente zu gewährleisten, und dem Anspruch, die Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken. Wir sehen die Reform als eine Maßnahme, die der Effizienz und Stabilität dient, ohne die politische Vielfalt in den Kommunen zu gefährden.

Ich hoffe, diese Erklärung hilft Ihnen, unsere Position besser nachzuvollziehen. Natürlich werden wir die Auswirkungen der Änderung weiterhin beobachten und prüfen, ob nachjustiert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Täck

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