Frage an Ulrike Sparr von Anna J. bezüglich Gesundheit
Moin,
könnten Sie mir bitte erklären, wieso bei der neuen Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht im Freien, die besagt, dass diese Maskenpflicht unabhängig von der Aktitivität ist (genannt werden: radeln, (sagt man das jetzt so hier im Norden, wäre mir neu), spazieren gehen, joggen) die Roller- und Elektrofahrer ausgenommen sind? Wieso dürfen die ohne Maske unterwegs sein?
Stoßen die, wenn sie mich auf den ohnehin schon viel zu engen Radwegen fahren, was ja auch der ADFC kritisiert, etwa keine Aerosole nach hinten aus, wenn sie an den Radfahrern vorbeifahren?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
A. J.
Sehr geehrte Frau Jung,
der § 10b der aktuellen Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung enthält am Ende der Aufzählung der Gebiete mit Maskenpflicht den Zusatz: "Ausgenommen von der Maskenpflicht nach Satz 1 sind jeweils Personen in oder auf Fahrzeugen, die die betroffenen Bereiche im Rahmen der üblichen verkehrlichen Nutzung der vorhandenen Fahrbahn oder des Radweges passieren." Demnach gilt die Maskenpflicht in den fraglichen Bereichen weder für Fahrradfahrer*innen noch für Nutzer*inen von E-Scootern.
Sie finden die aktuelle Verordnung unter https://www.hamburg.de/verordnung/ .
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Sparr