Frage an Ulrike Sparr von Jörn L. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Frau Sparr,
ich arbeite im Hamburger Hauptbahnhof. Dort ist es immer noch so, dass alte Diesel Loks in der Bahnhofshalle zum Halten kommen und während ihrer Aufenthaltszeit die Motoren weiter laufen lassen. Da ich die Rauchschwaden sogar sehen kann, frage ich mich, wie hoch die Feinstaubbelastung in der Bahnhofshalle ist? Einige meiner Kollegen leiden auch verstärkt unter Atemwegserkrankungen bzw. Problematiken. Gibt es offizielle Feinstaub-Messungen in der Bahnhofshalle und wie war das Ergebnis? Wenn es bisher keine Messung gab, könnten Sie sich darum kümmern, dass eine durchgeführt wird? Ich habe gehört, dass in anderen Bahnhofen, Dieselloks nicht mehr in der Halle halten dürfen. Dies könnte eine ganz einfache Lösung auch für unseren Bahnhof sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr L.,
Ihre Besorgnis wegen der womöglich hohen Schadstoffbelastung im Hamburger Hauptbahnhof kann ich gut nachvollziehen. Die Abgase aus alten Dieselloks enthalten Schadstoffkonzentrationen, die alles andere als gesund sind, zum Glück sind immer weniger dieser Maschinen unterwegs.
Es gibt leider zwei Gründe, aus denen ich Ihnen hier nicht weiterhelfen kann:
1. Wir hier in Hamburg kennen keine Messwerte aus dem Hamburger Bahnhof und sind auch nicht befugt, die Bahn dazu anzuhalten, dort Messungen vorzunehmen. Dies kann nur von der Bundesebene aus geschehen, da die Bahn vom Bundesverkehrsministerium aus gesteuert wird.
2. Die für Arbeitsplätze gültigen Grenzwerte sind teilweise um ein vielfaches höher als die allgemein zulässigen. Bei Stickoxiden liegen sie zum Beispiel bei 950µg/m³, während für die Allgemeinbevölkerung "nur" 40µg erlaubt sind. Das wurde mit der Begründung eingeführt, dass sich an Arbeitsplätzen ja nur gesunde Menschen stundenweise aufhalten und keine Schwächeren, wie Kinder, Ältere oder Menschen mit Erkrankungen. Ich bin durchaus der Meinung, dass das zu hinterfragen ist. Bei Feinstaub gibt es allerdings keinen Extra-Wert für Arbeitsplätze, da gilt: Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3.
Wenn Sie das Thema weiter vorantreiben möchten, empfehle ich Ihnen, sich an meinen Parteikollegen Matthias Gastel in der Grünen Bundestagsfraktion zu wenden: matthias.gastel@bundestag.de. Herr Gastel ist dort für den Bahnverkehr zuständig und kann wahrscheinlich auch etwas zur Sicherheit am Arbeitsplatz dort sagen oder herausfinden.
Ich hoffe, Ihnen hiermit ein wenig weiter geholfen zu haben!
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Sparr