Frage an Ulrike Seemann-Katz von Frank B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Seemann-Katz,
Kommunen anderer Bundesländern machen seit einiger Zeit Erfahrungen mit so genannten "Bürgerhaushalten", bei denen die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung der Kommunalhaushalte beteiligt werden und ihre Vorstellungen zur Verwendung öffentlicher Mittel zum Ausdruck bringen können. Regelmäßig werden diese Vorhaben mit Unterstützung der jeweiligen Landesregierung angegangen, da sie als Modellvorhaben für eine bürgerorientierte Verwaltungsreform angesehen werden. Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht für oder gegen ein entsprechendes Modellvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern? Gibt es Kommunen, die nach Ihrer Einschätzung hierfür in besonderer Weise geeignet wären?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Baumann
Sehr geehrter Herr Baumann,weil ich dauernd unterwegs bin, hat die Antwort etwas auf sich warten lassen. Ich bitte das zu entschuldigen.Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für mehr Demokratie und mehr Bürgerbeteiligunbg ein. Dazu gehört auch die Beteiligung an den Haushalten. Wenn Bürger beteiligt werden, dann oft erst, wenn bereits ein Haushalt beschlossen wurde und Maßnahmen umgesetzt werden.Deswegen halten wir das Instrument des so genannten Bürgerhaushaltes für unverzichtbar und wollen es auch in MV einführen (siehe dazu auch Wahlprogramm, S. 11). Letztlich kann man den Bürgerhaushalt überall einsetzen, wo noch Geld verteilt werden kann (die vernünftige Finanzausstattung unserer Kommunen wäre ein weiteres Thema...). Es gibt keine besonderen Bedingungen, die eine Kommune erfüllen muss, um einen Bürgerhaushalt aufzustellen . Die Politik muss nur den Mut haben, Macht zu teilen. Es spricht also gegen ein Modellvorhaben nur, dass dann nicht alle Bürger und Bürgerinnen in Mecklenburg-Vorpommern in den Genuss der Beteiligung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Seemann-Katz