Frage von Ingo E. • 09.03.2025

Antwort ausstehend von Ulrike Scharf CSU
Die ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter müssen sich selbstverständlich an die Vorgaben der VersMedV halten. Es gibt allerdings keine Möglichkeit, die Arbeit der Gutachterinnen und Gutachter zu überwachen oder zu kontrollieren.
Eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre als möglicher Schritt nur unter engen Voraussetzungen möglich, um überhaupt Erfolg auf eine Zulassung zu haben.