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Ulrike Scharf
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Frage von Helmuth F. •

wer ist für die Aufnahme der Anhaltspunkte für die Gutachter bei GdB Verfahren zuständig?

sehr geehrte Frau Scharf,

Meine Fragen an sie wären:

1.wer ist für die Aufnahme der Anhaltspunkte für die Gutachter bei GdB Verfahren zuständig?

2. müssen sich die Gutachter daran halten oder ist das nur eine Richtlinie?

Leider musste ich schon oft die Erfahrung machen das die Gutachter gar nicht auf die beantragten Behinderungen eingehen obwohl sie von den Ärzten 1:1 so geschildert werden wie sie in der GdB Tabelle stehen und so zutreffen.

Es wird dann in 1 -2 Sätzen einfach abgelehnt ohne ausreichende Begründung bzw manchmal einfach irgendwo bei bestehenden Behinderungen dazu geschrieben ohne Auswirkung auf den Gesamt GdB obwohl der EinzelGdB der entspr. Erkrankung schon viel höher wäre.

Wer schult diese Gutachter? Selbst die Sacharbeiter schütteln manchmal den Kopf über die Gutachten...dann heisst es nur ja Klagen Sie halt beim SG.

Dann muss man sich nicht über die Überlastung der Gerichte wundern.

Beste Grüße

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