(...) Die fehlende Möglichkeit, Tierheime staatliTierheime staatlich zu fördernt aber nicht eine geringere Anerkennung und Wertschätzung der Personen, die sich - oft ehrenamtlich - aufopferungsvoll um Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe kümmern. (...)
(...) In Bayern hat man diese Frist auf vier Wochen festgelegt. Die Gemeinden übergeben mangels geeigneter eigener Einrichtungen die Tiere in der Regel den von den örtlichen Tierschutzvereinen getragenen Tierheimen und rechnen entweder einzeln je Fundtier ab oder bezahlen eine jährliche Kopfpauschale je Einwohner an die Tierheime. (...)
(...) In Bayern hat man diese Frist auf vier Wochen festgelegt. Die Gemeinden übergeben mangels geeigneter eigener Einrichtungen die Tiere in der Regel den von den örtlichen Tierschutzvereinen getragenen Tierheimen und rechnen entweder einzeln je Fundtier ab oder bezahlen eine jährliche Kopfpauschale je Einwohner an die Tierheime. (...)