
(...) Hinsichtlicht des Exports von Elektroschrott unterliegt Deutschland sowohl den Regelungen des Basler Übereinkommens und des OECD-Ratsbeschlusses zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen als auch den Regelungen der EU zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Letztere sind - im Allgemeinen - in der Verordnung über die Verbringung von Abfällen und - im Besonderen - in der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (der so genannten "WEEE-Richtlinie: Waste Electrical and Electronic Equipment") festgelegt. Im Basler Übereinkommen und im OECD-Beschluss sind Klassifizierungen von Abfällen je nach Gefährlichkeitsgrad aufgeführt. (...)