Frage an Ulrike Gottschalck von Paul B.
Sehr geehrte Frau Gottschalk,
ich versuche gerade herauszufinden, für wen ich in der nächsten Bundestagswahl stimme. Ich versuche mir an Hand ihres Abstimmungsverhaltens ein Bild zu machen. Da Sie mich z.Z. in meinem Wahlkreis im Bundestag vertreten, hier meine ersten Fragen:
Ich verstehe nicht, wie ein Wirtschaftsunternehmen auf zukünftige Gewinne klagen kann. Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass einem unternehmerischen Gewinn auch ein unternehmerisches Risiko gegenüber stehen muss. Das Risiko nun durch private Schiedgerichte auf den Staat zu übertragen, halte ich für im hohen Maße zweifelhaft und problematisch für jeden Staatshaushalt.
Ich vermute, es wird dann ein ähnliches Szenario, wie bei Patentstreitigkeiten: Unternehmen werden verkauft, gegründet, umstrukuriert, damit gegen Staaten geklagt werden kann.
Die SPD hat den Antrag der GRÜNEN abgelehnt vor dem Hintergrund, die Entscheidung zu vertagen. Erst wenn die Bundesregierung ein Antrag zur Ratifizierung vorliegt, solle man das Problem angehen.
Meine Fragen:
Wie kommen Sie zu dem Schluss, dass hier durch die Bundesregierung nachträglich Änderungen am EU-Vertrag durchgesetzt werden konnen? Gerade wenn diese wieder dem Handelspartner vorgelegt werden müssen? Gibt es Fälle in der Vergangenheit, bei denen das schon passiert ist? (Stichwort: Nachverhandlungen)
In wie weit haben Sie sich schon mit dem Für und Wieder des Vertrages auseinandergesetzt? Was spricht für das Abkommen? Was spricht aber auch gegen den Vertrag?
Vielen Dank und einen guten Start ins Wahljahr wünscht,
P. Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerade wegen der fortschreitenden Globalisierung ist es wichtig Handelsabkommen aktiv mitzugestalten, damit es faire und gute Regeln gibt. Anders als Grüne und Linke, die einfach nur nein sagen, hat sich die SPD sehr ausführlich mit den Abkommen befasst. Bei CETA haben wir uns mit Kanada auf hohe Standards geeinigt, die Maßstäbe für zukünftige Handelsabkommen setzen. Von einer Intensivierung unserer Handelsbeziehungen mit Kanada werden gerade auch kleine und mittelständische Betriebe profitieren.
Unserem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ist es gelungen, die auf dem SPD-Parteikonvent definierten Ziele einer verbindlichen Aufnahme von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherstandards sowie der Sicherung unserer kommunalen Daseinsfürsorge durchzusetzen. Ein wesentliches Ziel wurde mit der Abkehr intransparenter privater Schiedsgerichte in den Verhandlungen mit Kanada erreicht – die Schiedsgerichtsbarkeit wird weiterentwickelt mit dem Ziel des Aufbaus eines internationalen Handelsgerichtshofs und Schaffung von Revisionsmöglichkeiten.
Es sind jedoch weitere Klarstellungen im Erläuterungsteil des Abkommens nötig.
Im Deutschen Bundestag gab es am 22. September 2016 eine namentliche Abstimmung über den CETA-Vertragstext. Der Redebeitrag meines Kollegen Dr. Matthias Miersch in der Plenardebatte https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7006359#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek gibt auch meine Meinung wieder.
Natürlich beobachte ich das weitere Verfahren im Europaparlament gespannt, ehe wir im Deutschen Bundestag letztlich zu einer Entscheidung über CETA gelangen werden.
Ihre Ulrike Gottschalck