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Ulrike Gottschalck
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Frage von Almuth S. •

Frage an Ulrike Gottschalck von Almuth S.

Sehr geehrte Frau Gottschalck,

ich bin sehr verärgert, dass Sie dem neuen Frackinggesetz zugestimmt haben. Aus vielen Filmen, wissenschaftlichen Untersuchungen und Schilderungen von befreundeten Umweltschützern in Amerika weiß ich seit vielen Jahren, dass die Umwelt massiv durch das Fracking zerstört wird - der "Gewinn" dient lediglich einer Hand voll Menschen - und den Schaden haben noch unsere Urenkel zu begleichen, von der Natur und ihren Lebewesen anderer Art ganz zu schweigen! Als von der Bevölkerung gewählte Politikerin - die von Berufswegen das Wohl der Kinder im Auge haben könnte- finde ich es verantwortungslos gegen den Bevölkerungswillen zugunsten einiger Konzerne zu stimmen - dafür haben wir Sie nicht gewählt! und werden Sie auch nicht wieder wählen!
Ich bitte Sie inständig zu helfen, dass sich Deutschland wieder auf den Weg der Demokratie besinnt und nicht permanent die Wirtschaftsinteressen bedient - das hat eindeutig schon zu lange stattgefunden, dass kennen wir von der ganzen AKW Bewegung, deren Müll wir NIE loswerden werden.
Mich interessiert Ihre Begründung für ein JA zu so einem Irrsinn?

Mit freundlichen Grüßen
Almuth Strehlow

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Strehkow,

für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben müssen. Diese Prämisse haben wir jetzt umgesetzt, wir setzen die stärksten Standards der Welt.

Ich habe dem Gesetz aus vollster Überzeugung zugestimmt, weil es Unkonventionelles Fracking wie in den USA – und nur um dieses geht es in Nordhessen - dauerhaft verbietet („Eine Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung ist zu versagen, wenn Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl aufgebrochen werden soll …“). Dies war mir besonders wichtig. Die maximal vier zugelassenen Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken haben wir doppelt abgesichert. Wenn überhaupt ein Antrag auf Probebohrung gestellt wird, muss das betroffene Bundesland erst zustimmen und falls die Probebohrungen erfolgreich waren, muss der Deutsche Bundestag entscheiden.

Konventionelles Fracking in Niedersachsen wird nun endlich mit strengen Umweltstandards belegt. Bei der traditionellen Erdgasförderung, auf die das Rot/Grün regierte Bundesland Niedersachsen auch nicht verzichten will, werden die Auflagen zum wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt erheblich verbessert und es wird Beweislasterleichterungen geben.

Für die öffentliche Wasserversorgung haben wir sicher gestellt, dass in allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ulrike Gottschalck