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Ulrike Gottschalck
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Frage von Andreas D. •

Frage an Ulrike Gottschalck von Andreas D.

Warum haben Sie für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt ?

Die Abstimmung sollte frei von Fraktionszwängen sein, da Sie nur Ihren Wählern verpflichtet sind.

Die Vorratsdatenspeicherung stellt nachweislich kein geeignetes Mittel zur Terrorabwehr dar. Terroristen, kriminelle Vereinigungen und glücklicherweise auch Bürger können die verwertbare Sammlung derartiger Daten mit geeigneten Mitteln verhindern.
Dies erfordert jedoch einen gewissen Aufwand und technischen Sachverstand, der aber scheinbar besonders bei Politikern, die über wichtige Themen entscheiden oft schmerzlich vermisst wird.

Warum sind Sie der Meinung, das es gut ist, die Kommunikationsdaten aller Bürger verdachtsunabhängig zu überwachen und dadurch auch Verbindungs- und Bewegungsprofile anzulegen ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dippel,

vielen Dank für Ihre Nachricht an mich. Die umgangssprachlich genannte „Vorratsdatenspeicherung“ ist natürlich nicht unumstritten. Grundsätzlich besteht zwischen unseren grundgesetzlich garantierten Bürgerrechten und dem Bedürfnis nach innerer Sicherheit ein kaum auflösbares Spannungsverhältnis. Letztlich habe ich mich nach Abwägung der Argumente aber für die Zustimmung zum Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas entschieden. Dies möchte ich Ihnen kurz begründen.
Ziel des Gesetzes ist es, staatlichen Ermittlungsbehörden bei besonders schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand zu geben. Gleichzeitig soll die Privatsphäre durch die geplanten klaren und strengen Regelungen umfassend geschützt und die grundgesetzlichen und EU-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Der Gesetzentwurf erteilt der Speicherung von Inhalten, z.B. von E-Mails oder der Erstellung von Bewegungsprofilen, eine klare Absage. Gleichzeitig werden Höchstspeicherfristen festgelegt, sodass die Standort- und Verkehrsdaten nur einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stehen (zwischen vier und zehn Wochen). Diese Präzisierung erscheint dringend geboten, damit Missbrauch nicht Tür und Tor geöffnet wird, gleichzeitig aber Strafermittlungsbehörden Möglichkeiten zur Aufklärung und Ermittlung von Tätern gegeben werden. Bedenken Sie bitte, dies ist ein deutlicher Fortschritt zu bisherigen Praktiken! Nur bei Vorliegen besonders schwerer Straftaten bzw. staatsgefährdenden Anschlägen können Daten auf richterliche Anordnung hin von der Staatsanwaltschaft abgerufen werden. Gleichzeitig werden besonders sensible Berufsgruppen (Ärzte, Juristen, Journalisten, ...) vom Datenabruf geschützt – ein großer Fortschritt für diese Berufssparten! Ein weiterer Fortschritt ist zudem, dass, wenn Daten abgerufen werden, die Betroffenen darüber informiert werden müssen.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren für Sie von Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ulrike Gottschalck