Frage an Ulrike Gottschalck von Lars R. bezüglich Recht
Angesichts des gerade wütenden islamitischen Terrors in Frankreichs bitte ich um Mitteilung, ob die Bundesregierung weiss, wieviele Menschen und welche Personen seit August 2015 als sogenannten Flüchtlinge aufgrund welcher Rechtsgrundlage in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und wo sich diese Menschen jetzt befinden? Muss erst ein den Anschlägen in Paris vergleichbarer Terrorakt in Deutschland geschehen, bis die Bundesregierung wieder Grenzkontrollen an den Aussengrenzen der Bundesrepublik einführt?
Sehr geehrter Herr Rosinsky,
vielen Dank für Ihre Anfrage an mich. Allerdings betrifft der von Ihnen angesprochene Themenbereich direkt die Kompetenzen des zuständigen Bundesinnenministeriums, an das Sie sich gern direkt wenden können ( https://www.bmi.bund.de/DE/Kontakt/BuergerService/buergerservice_kontakt_node.html ).
Man macht es sich zu einfach, wenn man die Flüchtlinge unter Generalverdacht stellt, es muss eine klare Trennung zwischen dem Terror in Paris und der Flüchtlingsdramatik geben. So mahnt beispielsweise Jörg Radek, Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), an: "Politiker sollten sich davor hüten, die große Masse an Flüchtlingen zu kriminalisieren. Die Gefährdungspotenziale gehen nicht von Flüchtlingen aus, sondern von Terroristen, vor denen die Flüchtlinge fliehen", so Radek im Interview mit der "Passauer Neuen Presse".
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ulrike Gottschalck