Frage an Ulrike Gottschalck von Brigitte R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Gottschalck,
mir ist wichtig, dass denjenigen die sich nach reiflicher Überlegung und unter strengen Bedingungen für den Freitod entscheiden, ärztliche Unterstützung nicht versagt wird. Wo stehen Sie in Bezug auf diese Frage? Welchen Gesetzentwurf zum Thema Sterbehilfe werden Sie unterstützen?
Sehr geehrte Frau Reifenrath,
ich unterstütze den Antrag meiner Kollegen Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka zum Suizidhilfegesetz. Der Gesetzentwurf soll das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis vor rechtlichen Sanktionen schützen. Ich möchte, dass Ärzten am Krankenbett eine verantwortliche Gewissensentscheidung auch weiterhin ohne strafrechtliche Drohungen ermöglicht wird. Der Gesetzentwurf sieht die Aufnahme eines neuen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, der es todkranken Menschen ausdrücklich gestattet, ihren behandelnden Arzt des Vertrauens um Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung zu bitten. Nach dieser Vorschrift soll eine ärztliche Suizidhilfe unter folgenden Voraussetzungen geschützt sein:
· Der Patient muss volljährig und einwilligungsfähig sein.
· Der Patient muss an einer unheilbaren und unmittelbar zum Tode führenden Erkrankung leiden. Ausgeschlossen sind beispielsweise psychische Erkrankungen oder Demenz.
· Der Patient muss über zur Verfügung stehende Alternativen, insbesondere über palliativmedizinische Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden.
· Die ärztliche Diagnose muss von mindestens einem weiteren Arzt bestätigt werden.
· Für den Arzt besteht der Grundsatz der Freiwilligkeit.
Nach meiner Auffassung ermöglicht dieser Gesetzentwurf in einer schwierigen ethischen Frage das Recht auf ein Sterben in Würde und sorgt für Rechtssicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ulrike Gottschalck