Frage an Ulrike Gottschalck von Brigitte R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Gottschalck,
ich habe soeben einen Bericht über die Verteilung der Redezeit im Bundestah am 18.12. gelesen. Die Opposition bekam von 1,5 Stunden Redezeit etwa 10 Minuten zugestanden. Dass das den derzeit geltenden Regeln entspricht, ist mir klar. Allerdings bin ich der Meinung, dass die Opposition eine wichtige Funktion in unserer Demokratie erfüllt, die sie in diesem Rahmen nicht angemessen wahrnehmen kann. Deshalb meine Frage an Sie: Wie stehen Sie zu einer Stärkung der Oppositionsrechte durch eine Änderung der Geschäftsordnung?
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Reifenrath
Sehr geehrte Frau Reifenrath,
ich teile Ihre Auffassung, dass eine wirkungsvolle Kontrolle der Regierung durch die Opposition möglich sein muss. Dies wurde auch in unserem Koalitionsvertrag festgehalten: "Eine starke Demokratie braucht die Opposition im Parlament. CDU, CSU und SPD werden die Minderheitenrechte im Bundestag schützen. Auf Initiative der Koalitionspartner wird der Bundestag einen Beschluss fassen, der den Oppositionsfraktionen die Wahrnehmung von Minderheitenrechten ermöglicht sowie die Abgeordneten der Opposition bei der Redezeitverteilung angemessen berücksichtigt." Die Opposition konnte bei den ersten Plenardebatten dieser Legislaturperiode auch bereits von verlängerten Redezeiten profitieren, weil Union und SPD freiwillig auf Redezeit verzichteten. Während die Linken dieses Vorgehen mittragen, fordern die Grünen noch höhere Anteile an den Redezeiten. Nach meinem Kenntnisstand wollen die Parlamentarischen Geschäftsführer/innen Anfang des Jahres 2014 erneut verhandeln und versuchen eine überparteiliche Einigung zu finden. Nach den Verhandlungen wird sich zeigen, ob eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gottschalck