Frage von Sophia O. • 15.04.2013
Frage an Ulrike Gottschalck von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Gottschalck, Sie schrieben es: ´Es [beim Rundfunk] geht nämlich gerade nicht um einen ´persönlichen Vorzug´".
Gebühren und Beiträge sind aber nur für persönliche Vorzüge. Ihr gebrauch für etwas anderes ist rechtswidrig.
Mit dem Rundfunkbeitrag hat sich sehr viel für 100% der Bevölkerung geändert: der Status des "Rundfunkteilnehmers" gibt es nicht mehr; 100% der Bevölkerung hat die Freiheit verloren, am Rundfunk nicht oder nicht mehr teilzunehmen.
Wer auf Rundfunk nicht nicht nur verzichtet, sondern in ihm keinen Wert wie Sie sieht, hat keinen persönlichen Vorteil. Wäre es nicht ein Härtefall, von ihm den nicht niedrigen Beitrag zu verlangen?
Antwort ausstehend von Ulrike Gottschalck SPD